Studie „Diagnose Diskriminierung - Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“

Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde eine Studie „Diagnose Diskriminierung - Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“ erstellt. Im Rahmen der Studie wurden nach eigener Aussage erstmals die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Gesundheitsbereich umfassend untersucht. Die Studie beschäftigt sich konkret mit der Frage, was passiert, wenn sich Menschen nach einer Diskriminierung im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder Apotheke an eine Anlaufstelle wenden. Dazu wurden Benachteiligungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersucht. Zudem wurden Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Körpergewichts und sozialen Status betrachtet.

Im Ergebnis seien nur wenige der vorhandenen Anlauf- und Beratungsstellen auf Diskriminierung spezialisiert. Ansprechpersonen für Diskriminierung im Gesundheitswesen seien schwer zu finden. Diskriminierte Menschen nähmen die Beschwerdewege oft als intransparent und ineffektiv wahr. Anlaufstellen informierten in der Regel nicht darüber, ob sie auch für Diskriminierungserfahrungen zuständig sind. Die Landschaft an verschiedenen Beratungs- und Beschwerdestellen sei selbst für Expert*innen schwer durchschaubar: Gesundheitsämter, Krankenkassen, Patient*innenbeauftragte – oft sei unklar, wer für was zuständig ist. Zudem sei der Diskriminierungsschutz aktuell stark davon abhängig, welches Verständnis von Diskriminierung die Verantwortlichen der Beratungsstellen hätten.

Folgende Handlungsempfehlungen zeigt die Studie auf :

  • Das Beratungsangebot sollte in allen Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sichtbar sein.
  • Zudem müssen Anlaufstellen ihren Umgang mit Diskriminierung professionalisieren und Diskriminierungsfälle künftig systematisch erfassen und auswerten.
  • Die rechtlichen Möglichkeiten, sich nach einer Diskriminierung zu wehren, müssen verbessert werden.
  • Und der Schutz vor Diskriminierung muss konkret auch auf Behandlungsverträge ausgeweitet werden, damit Betroffene Schadensersatz einklagen können.

  

Die Studie können Sie in einer Lang- und einer Kurzfassung hier abrufen:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2024/20240422_diskriminierung_gesundheitswesen.html(öffnet in neuem Fenster)

 

Bei der Sächsischen Landesärztekammer wurden im vergangenen Jahr Beauftragte für Menschenrechte, gegen Rassismus und Diskriminierung berufen. Jeder kann sich bei Vorkommnissen gern an die Beauftragten wenden. Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.slaek.de/de/ueber-uns/organisation/beauftragte/beauftragte-fuer-menschenrechte-und-gegen-rassismus-und-diskriminierung.php(öffnet in neuem Fenster)