Humangenetik – Position der Sächsischen Landesärztekammer zum Editorial des Vorsitzenden des Vorstands der KVS

Die Sächsische Landesärztekammer distanziert sich von den Aussagen des Vorsitzenden des Vorstands der KVS, Dr. Heckemann, in seinem Editorial in den KVS-Mitteilungen Heft 05-06/2024.

Unabhängig vom grundgesetzlich geschütztem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 I GG) existiert auch das Recht eines jeden auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG). Dabei dürfen die vorgenommenen Kostenkalkulationen keine Rolle spielen, ja muten in diesem Zusammenhang geradezu zynisch an, zumal solche Berechnungen nicht zu den Aufgaben des KV-Vorsitzenden gehören.

Den Begriff der „Eugenik“, also die Lehre der vermeintlich guten Erbanlagen, in der heutigen Zeit ausdrücklich ins Spiel zu bringen, überschreitet aus Sicht der Sächsischen Landesärztekammer eine Grenze und dient nicht dem nachvollziehbaren Anliegen, zu bestimmten Themen eine breite gesellschaftliche Diskussionen anzustoßen. Die Ausführungen wecken automatisch Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit und sind mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar.