72. Kammerversammlung: Krankenhäuser und Pflegeheime an digitale Kommunikation der Arztpraxen anschließen

Die sächsische Ärzteschafft fordert den Gesetzgeber, die Träger der Pflegeheime, Krankenhausträger und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, umgehend alle Pflegeheime und Krankenhäuser mit geeigneten KIM-Zugängen auszustatten und auch zu nutzen. Weiterhin wird der strukturierte Entlass- bzw. Arztbrief aus diesen Institutionen gefordert.

„Denn“, so Präsident Erik Bodendieck, „aktuell ist einer der größten Brüche in der Informationsübermittlung am Übergang Krankenhaus zu den (haus)ärztlichen Praxen festzustellen. Um künftig eine sinnvolle Datenverarbeitung zu garantieren, braucht es digital übertragene, strukturierte Daten.“

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) gilt als sicheres Übermittlungsverfahren für medizinische Daten. Seit 1. Oktober 2021 sind Arztpraxen verpflichtet, KIM zu nutzen.