72. Kammerversammlung: Klimaneutralität im Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die Grundlagen für das Erreichen einer Klimaneutralität im Gesundheitswesen zu schaffen. Das Klimapakt der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen und des Bundesgesundheitsministeriums vom Dezember 2022 erfordert endlich konkrete Maßnahmen.

Zu den zentralen Punkten gehören:

  1. Einführung eines digitalen Produktpasses, um Transparenz zu erreichen und Ressourcen zu schonen. Dabei müssen tatsächliche umweltbezogene Kosten berücksichtigt werden, um nachhaltige Produkte attraktiver zu gestalten.
  2. Überprüfung der Hygieneanforderungen auf Sinnhaftigkeit und Praktikabilität, damit durch überzogene Maximalforderungen nicht sinnvolle Produkte und Prozesse verhindert werden. Die aktuellen Hygieneanforderungen sind oft veraltet und insbesondere für den stationären bzw. chirurgischen Sektor ausgelegt, also maximiert. Hier muss es differenzierte Standards für stationäres, facharztspezifisches und hausärztliches Tun geben.
  3. Erleichterung der Reparaturbedingungen von Medizinprodukten, um deren Einsatzdauer zu maximieren.

„Alle ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen können und wollen einen Beitrag zu mehr Klimaneutralität leisten. Doch dazu braucht die gesetzlichen Grundlagen, die nicht Bürokratie erzeugen, sondern Handlungsmöglichkeiten eröffnen.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.