72. Kammerversammlung: Umsetzung der Krankenhausreform sektorenübergreifend, praktikabel, regionenspezifisch

Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die sektorenverbindende Versorgung im Zuge der Reform nachhaltig unterstützt bzw. gefördert und die flächendeckende Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen nicht gefährdet wird. Als Prämisse muss der Erhalt der Versorgungsqualität gelten.

Die aktuelle Gesetzesflut, mit der Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Land überschwemmt, ist verwirrend und sogar für Insider beinahe undurchschaubar und unverständlich. Gesundheitsversorgungsstärkungs-, Digitalagentur-, Gesundes-Herz-, Pflegekompetenz- und -assistenzgesetz, um nur einige Gesetze zu nennen. Dazu die geplante Reform der Notfallversorgung, der Pflege und ganz nebenbei noch die der Apotheken.

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Über allem steht die Krankenhausreform, denn hier ist der Reformbedarf am größten. Die Krankenhausversorgung ist von einer gravierenden Überlastung des Personals, einem Fachkräftemangel und von deutlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geprägt. Hinzu kommt eine nicht geringer werdende Bürokratie, die immer mehr ärztliche Arbeitszeit verbraucht.“

Besonders mit Blick auf den bereits existierenden Fachkräftemangel, der zu erwartenden demographischen Entwicklung und dem medizinisch-technischen Fortschritt sei dringender Handlungsbedarf geboten. Auch wenn man diesen in Berlin scheinbar erkannt hat, so ist der Erfolg der geplanten Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes mehr als fraglich, so der Präsident. Es fehle wieder einmal an einer Verknüpfung der verschiedenen Sektoren, die in Einzelgesetzen geregelt werden sollen, einer ausreichenden Finanzierung und insbesondere einer Auswirkungsanalyse. Die ärztliche Weiterbildung und Fragen der ärztlichen Personalausstattung werden im Gesetzentwurf ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt. Eine „kalte Strukturreform“ sei so vorprogrammiert.