72. Kammerversammlung: Elektronische Patientenakte - Mindestmaß an Praktikabilität gefordert

Die sächsischen Ärztinnen und Ärzte fordern auf ihrer 72. Kammerversammlung den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bis zum geplanten flächendeckenden Starttermin am 15. Februar 2025 ein Mindestmaß an Praktikabilität besitzt.

Folgende Punkte müssten dabei besonders berücksichtigt werden:

  • Es muss sichergestellt sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend über die Funktionsweise und die Vor- und Nachteile der ePA informiert werden.
  • Die ePA muss technisch so ausgereift sein, dass sie im Praxisalltag automatisch und ohne Mehraufwand für die Ärzte befüllt wird.
  • Wenn anfangs eine Volltextsuche noch nicht möglich ist, sollte wenigstens eine Struktursuche möglich sein.
  • Die Nutzung (Befüllung, Auswertung etc.) der ePA muss für alle beteiligten Leistungserbringenden angemessen honoriert werden.

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Bei der Weiterentwicklung muss dann vorrangig das Augenmerk auf strukturierte Daten gelegt werden. Denn nur diese erlauben eine automatisierte Verarbeitung, schnellere Zugriffszeiten und eine präzisere Auswertung.“ Das sei die Voraussetzung für eine intersektorale Nutzung.