Eigene Wünsche rechtzeitig festlegen!
Aktualisierte Vorlagen für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

 

Eigene Wünsche rechtzeitig festlegen!

Sächsische Landeärztekammer veröffentlicht aktualisierte Vorlagen für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Dresden: Jede volljährige und einwilligungsfähige Person kann schriftliche Erklärungen abgeben, die wirksam werden, wenn sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Die Sächsische Landesärztekammer hat dafür ihre Vorlagen aktualisiert.

Mit einer Patientenverfügung kann im Voraus festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen in bestimmten Situationen erlaubt sind oder abgelehnt werden. Diese Verfügung wird wirksam, wenn die Ersteller aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Damit die Patientenverfügung gültig ist, müssen die Krankheitszustände und der zugehörige Wille konkret beschrieben sein. Es besteht das Risiko, dass die Festlegungen nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Doch auch dann hilft die Patientenverfügung dabei, diesen durch Bevollmächtigte, Betreuer oder ein Gericht zu ermitteln. Solange die Ersteller der Verfügung in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, haben diese Entscheidungen Vorrang vor der Patientenverfügung. Sie sind auch jederzeit widerruflich und freiwillig.

Mit einer Betreuungsverfügung können Vertrauenspersonen benannt werden, die das Gericht im Bedarfsfall als Betreuer einsetzen soll. Diese Person übernimmt dann die Entscheidungen in den vorher festgelegten Bereichen, wenn die zu Betreuenden selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Vorsorgevollmacht können Vertrauenspersonen sofortige Befugnisse übertragen werden, ohne dass ein Gericht entscheiden muss. Diese Vollmacht kann sich auf die Gesundheitsfürsorge oder auf andere Bereiche wie Aufenthaltsbestimmung, Umgang mit Behörden oder Vermögensverwaltung erstrecken.

Verfügungen und Vollmachten können Patientinnen und Patienten selbst erstellen oder die Vorlagen wie die der Sächsischen Landesärztekammer nutzen. Dabei ist es immer ratsam, sich von Ärztinnen und Ärzten beraten zu lassen, um die Entscheidungen besser zu verstehen und einordnen zu können. Auch kann dadurch die Genauigkeit der Formulierungen verbessert werden.

Formulare und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer unter www.slaek.de/patientenverfuegung(öffnet in neuem Fenster) .