Zusätzliche Fördermittel für Ärzte in Weiterbildung

Bislang ist die Förderung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgebieten auf bundesweit jährlich 2.000 Stellen beschränkt, 97 davon in Sachsen. Bei den sächsischen Vertragsärztinnen und -ärzten stößt das Förderprogramm auf sehr große Resonanz. Innerhalb der 14-tägigen Ausschreibungsfrist gingen so viele Anträge ein, dass das Kontingent weit überzogen wurde und nicht alle Antragstellenden hätten gefördert werden können.

Daher haben sich die KV Sachsen und die Krankenkassen in Sachsen entschieden, alle zusätzlichen Anträge, die innerhalb der Ausschreibungsfrist eingingen, aus Mitteln des Strukturfonds zu finanzieren. Das Fördervolumen beträgt 1.425.600 Euro.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Es besteht eine dringende Notwendigkeit, den bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der vertragsärztlichen Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung in den Regionen Sachsens gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, unsere Ärzte der grundversorgenden Fachgebiete in der Weiterbildung zu unterstützen und ihnen dazu die notwendigen finanziellen Ressourcen aus dem Strukturfonds zur Verfügung stellen. Grundsätzlich halten wir es allerdings für dringend erforderlich, bundesweit die Gesamtzahl der bisher bundesweit 2.000 geförderten Weiterbildungsstellen mindestens zu verdoppeln.“

Hintergrund:

  • Seit 2016 werden im Rahmen des Stellenkontingentes die ambulanten Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Fachgebiete analog der Allgemeinmedizin mit monatlich 5.400 Euro bezogen auf eine Vollzeitstelle gefördert.
  • Gefördert werden können alle Fachgebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.
  • Folgende Fachgebiete sind aktuell von der Förderung umfasst: Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung, Urologie.
  • Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung: https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/zulassung-und-niederlassung/foerdermoeglichkeiten/weiterbildungsfoerderung(öffnet in neuem Fenster)

Gemeinsame Presseinformation der KV Sachsen und der sächsischen Krankenkassen AOK PLUS, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, KNAPPSCHAFT, vdek – Verband der Ersatzkassen e. V.