©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Die Sächsische Impfkommission hat aus gegebenem Anlass eine Empfehlung zu den möglichen Indikationen einer Impfung gegen Orthopoxviren (hier: Monkeypoxvirus, syn.: Affenpockenvirus) erstellt.

  • Ministerpräsident Michael Kretschmer hat gestern insgesamt zwölf Bürgerinnen und Bürgern den Verdienstorden des Freistaates Sachsen verliehen, darunter fünf Ärzte. Mit dieser Auszeichnung ehrt der Freistaat Menschen, die sich im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen oder ehrenamtlichen Bereich in herausragendem Maße engagiert haben.

  • Tag der Organspende

    Thema: Über Uns

    Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ setzt der bundesweite Tag der Organspende am 04. Juni 2022 ein Zeichen für die Bedeutung der persönlichen Entscheidung. Anlässlich des Tages der Organspende veröffentlicht die Sächsische Landesärztekammer eine Broschüre mit Fragen und Antworten rund um das Thema Organspende.

  • Alle Maßnahmen werden regelmäßig der aktuellen Lage angepasst.

  • SIKO Meldungen aktuell

    Thema: Über Uns

    Empfehlungen, Handlungsleitfäden, Stellungnahmen und Positionspapiere der Sächsischen Impfkommission (SIKO)

  • In diesem Jahr tagt der Deutsche Ärztetag vom 24. bis 27. Mai in Bremen. Zum 126. Deutschen Ärztetag reisen rund 1.000 Gäste aus allen Bundesländern an. Aus Sachsen werden 12 Delegierte teilnehmen.

  • Die Sächsische Landesärztekammer hat eine Servicestelle für geflüchtete Ärzte aus der Ukraine eingerichtet. Die Ansprechpartnerin spricht neben Russisch und Ukrainisch auch Deutsch und Englisch.

  • Humanitäre Hilfe der Sächsischen Landesärztekammer: Am 6. Mai 2022 erfolgte eine zweite Lieferung von Medikamenten, darunter zahlreiche Betäubungsmittel, an ein Krankenhaus in Zhitomir.

  • In 188 Fällen wurde eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet.

  • Derzeit werden sächsische Ärzte mit einem Aufruf aus der impfkritischen Szene überschwemmt, Meldungen über eine Vielzahl von Krankheiten und/oder anderen Auffälligkeiten über einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen nach einer Impfung als Impfnebenwirkung zu lancieren.