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Pressemitteilungen

  • Die Sächsische Landesärztekammer und die Stiftung "LebensBlicke - Früherkennung Darmkrebs" rufen auf: Gehen Sie zur Darmkrebsvorsorge, auch in der COVID-19-Pandemie!

  • Zentrales Anliegen ist es, eine Änderung der Corona-Politik in die Wege zu leiten. Gemeinsam fordern die zehn Akteure "einen Paradigmenwechsel von der Kultur der Verbote und Einschränkungen hin zu einer Kultur des Ermöglichens und der Eigenverantwortung der Menschen im Land."

  • Auch nach Impfung oder überstandener Corona-Infektion ist ein negativer Antigentest notwendig.

  • Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Ab sofort werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind.

  • Die Idee einer nachhaltigen Ausrichtung von Betrieben und Einrichtungen ist immer mehr auf dem Vormarsch. Die Sächsische Landesärztekammer hat diese Ausrichtung schon sehr lange im Fokus. In diesem Jahr werden weitere Weichen in Richtung Nachhaltigkeit gestellt.

  • Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen Branchenstandard für ärztliche Praxen sowie für medizinische Versorgungszentren entwickelt.

  • Gem. § 7 Abs. 3 SächsCoronaSchVO darf der Zutritt von Besuchern in Pflegeeinrichtungen erst gewährt werden, wenn ein negativer Antigentest auf das SARS-CoV-2 vorliegt. Unter den Besucherbegriff fallen laut Sächsischem Sozialministerium alle diejenigen, die nicht „Beschäftigte“ einer stationären Pflegeeinrichtung sind. Insoweit wird der „Besucherbegriff“ weit ausgelegt mit der Folge, dass auch Ärzte als „Besucher“ anzusehen sind.

  • In seiner Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

  • Der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer wird der Kammerversammlung einen Beschlussvorschlag im schriftlichen Umlaufverfahren unterbreiten, der eine Verlängerung der in der Beitragsordnung verorteten Fristen insbesondere für die Zusendung der Beitragsveranlagungen, die 3%ige Ermäßigung und die Zahlungspflichten vom 1. März 2021 auf den 1. Juni 2021 verlängert.

  • Im Rahmen ihres regelmäßigen Austausches analysierten die Präsidenten der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich, und der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die aktuelle wirtschaftliche Situation ihrer Mitglieder. „Nachdem man sich auf eine nationale Impfstrategie verständigen konnte, ist nunmehr dringend und zeitnah auch eine nationale Lockerungs- bzw. Öffnungsstrategie vonnöten“, so der einvernehmliche Tenor beider Präsidenten.