©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Nach Tschechien verschärft nun auch Polen aufgrund der Corona-Pandemie seine Regelungen an der Grenze. Demnach dürfen auch tägliche Berufspendler ab Sonnabend, 00.00 Uhr, nicht mehr aus- und einreisen.

  • Der Freistaat Sachsen legt ein Programm für Tschechen auf, die im sächsischen Gesundheitswesen oder in verwandten Sektoren arbeiten. Sie sollen dazu bewegt werden, trotz der Grenzschließungen, die Tschechien wegen der Corona-Pandemie auch für Berufspendler angeordnet hat, weiterhin in Sachsen zu arbeiten.

  • Ziel der Initiativen von BÄK und ZEKO ist es, eine Orientierungshilfe bei komplexen ethischen Fragestellungen in der ambulanten Versorgung zu geben und auf entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen.

  • Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer bittet um Unterstützung für die Gesundheitsämter, die Test- und Behandlungseinrichtungen und die Hotlines in Sachsen.

  • Die Priorisierungsempfehlung für Pneumokokkenimpfstoffe der STIKO liegt aktuell vor. Diese sieht besondere Kriterien bei der Verordnung von Impfungen und beim Verkauf durch die Apotheken vor, damit Populationen mit dem größten Risiko geschützt werden können.

  • Herzlich laden wir zur Informationsveranstaltung für Akademische Lehrkrankenhäuser, Medizinstudierende und Jungärzte ein.

  • Arztzahlen Sachsen 2019

    Thema: Über Uns

    Aktuell leben in Sachsen 25.760 Ärzte (31.12.2019). 18.202 Ärzte sind derzeit auch ärztlich tätig. Dies sind 336 berufstätige Ärzte mehr als im Jahr zuvor. Davon arbeiten 9.960 im stationären (+201) und 6.943 im ambulanten Bereich (+47).

  • Nach Bestätigung des ersten Corona-Falles in Sachsen ruft der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, zu Besonnenheit auf. "Die Hausärzte sind im Verdachtsfall immer die ersten Ansprechpartner für Patienten, nicht das Gesundheitsamt", so der Präsident.

  • Fortbildung Covid-19

    Thema: Über Uns

    Aufgrund der aktuellen Coronapandemie muss die Fortbildungsveranstaltung leider abgesagt werden.

  • BVG zu Selbsttötung

    Thema: Über Uns

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.