Der Sponsor hat der Ethikkommission alle Angaben und Unterlagen vorzulegen, die diese zur Bewertung benötigt.
Die Antragsunterlagen sind in Papierform bei Federführung oder monozentrischem Studienvorhaben vierfach, bei Beteiligung gemäß § 8 Abs. GCP-V zweifach einzureichen. Sie sind anhand der Checkliste AMG zu sortieren und zu heften. Des Weiteren ist eine Version des Antrages auf CD-ROM beizufügen.
Bei multizentrischen klinischen Prüfungen, die im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in mehr als einer Prüfstelle erfolgen, erhält jede weitere nach Landesrecht für einen Prüfer zuständige (beteiligte) Ethikkommission zeitgleich eine Kopie der Antragsunterlagen.