124. Deutscher Ärztetag: Beschluss zur ambulanten Ethikberatung

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Der 124. Deutsche Ärztetag hat bei seinen Beratungen am 4. und 5. Mai 2021 eine Reihe von gesundheits-, sozial- und berufspolitischen Beschlüsse gefasst. Unter anderem gab es einen Beschluss zur ambulanten Ethikberatung. In dem Beschluss heißt es:


„Neben den bereits bestehenden stationären Ethikkommissionen müssten nach Überzeugung des Ärztetages auch flächendeckende Angebote der ambulanten Ethikberatung geschaffen werden. Die Ethikberatung könne dazu beitragen, Ärztinnen und Ärzte nicht nur in Fragen des Beistandes für Sterbende, sondern auch in anderen ethischen Grenzsituationen fachlich geschult zu unterstützen, so das Ärzteparlament. Diesen ärztlichen Ethikberatern müsse ein Netz an Psychologen/Psychiatern, Seelsorgern und Pflegepersonal zur Seite gestellt werden, die bei Bedarf hinzugezogen werden können.“


In Sachsen wird bereits seit 2007 eine ambulante Ethikberatung vom Arbeitskreis Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer in Kooperation mit klinischen Ethikkomitees angeboten. Niedergelassene Ärzte können sich mit ihren ethischen Fällen an die Landeärztekammer wenden.