Archiv der Pressemitteilungen des Jahres 2021

  • Erik Bodendieck: „Ich bin besorgt um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Wohlergehen eines jeden Einzelnen. Bedrohungen, Diffamierungen oder Verleumdungen sind einer aufgeklärten Gesellschaft nicht zuträglich und gefährden den sozialen Frieden nachhaltig."

  • Aufgrund der Coronapandemie und der bevorstehenden neuen Virus-Variante wird die Veranstaltung „Arzt in Sachsen“ am 05.02.2022 abgesagt. Es wird auch keinen Ersatztermin für 2022 geben.

  • Sächsische Arztpraxen und ärztlicher Bereitschaftsdienst stellen Versorgung sicher und haben eine entscheidende Entlastungsfunktion für die Krankenhäuser in der aktuell schwierigen Corona-Infektionslage.

  • Rät ein Arzt einem Patienten von einer Corona-Impfung ab, obwohl nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen Impfstoff, Impfempfehlung und Indikation zutreffen, dann geht er ein erhebliches haftungsrechtliches Risiko ein.

  • Die Sächsische Landesärztekammer stellt ein Webformular bereit, wo sich Helferinnen und Helfer anmelden können.

  • Leider gibt es in Sachsen Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxen zur „Maskenfreien Zone“ erklären. Sollte ein Patient Klage erheben, weil er den Verdacht hat, sich eine Corona-Infektion in einer Arztpraxis zugezogen zu haben, muss der Praxisinhaber mit einer Beweislastumkehr rechnen.

  • Mit dem aktuellen „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sind unter anderem auch relevante Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) verändert worden.

  • Haftung bei Corona-Impfung

    Thema: Über Uns

    Es gibt immer wieder Meinungen, dass Ärzte persönlich für Impfschäden haftbar gemacht werden könnten. Die Sächsische Landesärztekammer weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen in keiner Weise dem wissenschaftlichen Stand noch den allgemeinen Vorgaben entsprechen.

  • Eine klare Impfempfehlung gibt die SIKO nur für Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen, für die eine COVID-19-Erkrankung ein besonderes Risiko bedeutet und für Kinder, die Kontakt zu Risikopatienten haben.

  • Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt ab 1. Dezember 2021 die Impfung gegen COVID-19 zunächst nur für Kinder mit Risiken für einen schweren Verlauf und solchen, die Kontakt zu Risikopersonen haben.

  • Aus gegebenem Anlass hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) ein Positionspapier zur Boosterimpfung erstellt, in dem sie ihre Empfehlung vom 1. November 2021 noch einmal bezüglich des heterologen Boosterns erläutert.

  • Sowohl die Weihnachtsveranstaltung der KÄK Mittelsachsen am 27.11.2021 als auch die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl am 30.11.2021 werden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens abgesagt.

  • Der Präsident der Landesärztekammer: „Ein Arzt, der diese Impfung als ‚Körperverletzung‘ bezeichnet, setzt nicht nur Falschmeldungen in die Welt, sondern diskreditiert damit alle auf dem Boden der Wissenschaft impfenden sächsischen Ärzte.“

  • Gemeinsame Erklärung von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. / Bundesärztekammer / Deutscher Pflegerat e.V. / Bundespflegekammer e.V. / Verband medizinischer Fachberufe e.V.

  • Auf der 65. Kammerversammlung der sächsischen Ärzte hat der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, den Worst Case in der Corona-Pandemie für Sachsen festgestellt. In einem Beschluss forderten die Delegierten nach ausführlicher Aussprache die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona für alle Personen ab 16 Jahre.

  • Für eine schnelle Immunisierung der Bevölkerung ist der Einsatz von mobilen Impfteams zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig. Das stellt der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, heute in Dresden klar. Anderslautende Meldungen sind falsch und entbehren jeglicher Grundlage!

  • Die Mitgliederversammlung der Kreisärztekammer Bautzen (geplant am Dienstag, den 16.11.2021) fällt aufgrund der aktuellen Situation aus.

  • 65. Kammerversammlung

    Thema: Über Uns

    Am 10. November 2021 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zur 65. Tagung der Kammerversammlung in Dresden zusammen. Dabei wird es auch um die aktuellen Maßnahmen in der Corona-Pandemie, die Lage in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen gehen.

  • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sächsische Landesärztekammer, Sächsischer Hausärzteverband und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen mit abgestimmtem Boosterkonzept

  • Bei einer Nachimpfung muss keine schriftliche Aufklärung erfolgen. Eine formlose Dokumentation über ein erfolgtes Aufklärungsgespräch, auch unter Bezugnahme zu bereits erfolgten Aufklärungen bei vorangegangenen Impfungen, reicht aus Sicht der Sächsischen Landesärztekammer aus.

  • Nach der neuesten Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zum 1. November 2021 sind Auffrischungsimpfungen ohne Einschränkung für alle Menschen ab 18 Jahre möglich.

  • Am 1. und 2. November 2021 findet der 125. Deutsche Ärztetag in Berlin statt. Aus Sachsen werden zwölf Delegierte an den Beratungen teilnehmen.

  • Die Zahl der Covid-19-Patienten in Sachsens Krankenhäusern steigt beunruhigend deutlich an. Aktuell werden in Sachsen 602 Corona-Patienten auf Normalstation und 172 Patienten auf Intensivstation behandelt.

  • Fast alle Patienten, welche auf Intensivstationen derzeit behandelt werden, sind ungeimpft und bedürfen meist langzeitiger Behandlung mit ungewissem Ausgang. Der Präsident der Landesärztekammer: „Impfung ist auch gesellschaftliche Verpflichtung.“ Es müsse allen klar sein, die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, geht zu Lasten der gesamten Gesellschaft.

  • Wasser, Sanitär, Hygiene sind eine existenzielle Frage und die Basis für Gesundheit. Dafür setzt sich der sächsische Verein arche noVa mit seinem Projekt „WASH“ in vielen Ländern der Welt ein. Eine kleine Ausstellung in der Sächsischen Landesärztekammer informiert über dieses und andere Projekte.

  • Ärztinnen und Ärzte, die gegen Corona impfen, werden immer wieder angegriffen. Die Sächsische Landesärztekammer verurteilt das aufs Schärfste.

  • Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Landarztquote in Sachsen, die den Bewerbern die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus - Regimes ermöglicht.

  • Läuft… aber nur mit Dir!

    Thema: Über Uns

    Landesärztekammer wirbt um Nachwuchs für Medizinische Fachangestellte: Unter dem Motto "Läuft… aber nur mit Dir!" startet heute eine sachsenweite Ausbildungskampagne, um den Ausbildungsberuf zum/zur Medizinischen Fachangestellten vorzustellen.

  • Am 30. September 2021 endet für alle Kammermitglieder der Sächsischen Landesärztekammer die Möglichkeit, sich in der Hauptgeschäftsstelle oder in den Bezirksstellen für die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweises identifizieren zu lassen.

  • Am 27.Oktober 2021, von 17.00 Uhr – 19.15 Uhr, als Hybridveranstaltung (in der Sächsischen Landesärztekammer und über Internet)

  • Sehr geehrte Mitglieder der Kreisärztekammer Chemnitz (Stadt), wir laden Sie ein zur Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes der Kreisärztekammer Chemnitz (Stadt) am Dienstag, 19.10.2021, 19.00 Uhr

  • Laut der Stadt Oberhausen gehört die Bewohnerin, die im zeitlichen Umfeld der Auffrischungsimpfungen in der Pflegeeinrichtung verstorben ist und zuvor palliativ versorgt wurde, nicht zum Personenkreis der Geimpften.

  • Nach Schließung der Impfzentren Ende September werden die niedergelassenen Ärzte die Hauptakteure des Impfprozesses in Sachsen. Dies sieht das Impfkonzept vor, das heute vom Kabinett zu Kenntnis genommen wurde.

  • Die aktuelle Anpassung der SIKO-Empfehlung vom 01.09.2021 gibt auf dem Boden aktueller Daten Informationen zum Boostern. Fragen zum Boostern beantworten wir mit Herrn Dr. Grünewald am 09.09.21 um 18:30 Uhr.

  • Unter dem Motto „Sachsen krempelt die #Ärmelhoch: Gemeinsam gegen die 4. Welle!“ stellt der Freistaat Sachsen allen Interessierten Werbematerialien für die Coronaschutzimpfung zur Verfügung.

  • STIKO-, SIKO- oder politische Empfehlung? Was zählt jetzt bei Impfungen für Kinder ab 12 Jahren? Welche medizinischen Erkenntnisse liegen vor und wie sind Sie rechtlich abgesichert?

  • Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss nach § 6 IfSG namentlich über dieses Formular (öffnet in neuem Fenster)ans zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

  • Zur generellen Impfempfehlung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren sind die Daten aus den USA und Israel zur individuellen und auch epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung eingeflossen. Hier überwiegt nach Einschätzung der SIKO der Nutzen eindeutig das Risiko adverser Reaktionen.

  • Vor genau 30 Jahren, am 31. Juli 1991, wurde die Sächsische Impfkommission (SIKO) gegründet. Bis heute ist sie mit ihrem Aufgabenprofil die einzige Impfkommission auf Landesebene in Deutschland.

  • Die Sächsische Landesärztekammer spendet 100.000 EUR an vom Hochwasser betroffene Ärzte unter anderem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Diese beiden Bundesländer wurden besonders von dem verheerenden Hochwasser getroffen. Sächsische Ärzte, die vom Hochwasser betroffen sind, können sich wegen Unterstützung aus dem Fonds „Sächsische Ärztehilfe“ an die Ärztekammer wenden.

  • Die Kammerversammlung hat im Rahmen ihrer 64. Tagung am 19. Juni 2021 bei der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung und der Berufsordnung Änderungen beschlossen.

  • Rezept für Bewegung

    Thema: Über Uns

    Heute haben die Sächsische Landesärztekammer, der Landessportbund Sachsen und der Sächsische Sportärztebund eine Kooperationsvereinbarung zur Einführung eines „Rezeptes für Bewegung“ in Sachsen unterzeichnet.

  • Zum 1. Juli wird aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK Sachsen e.V.) der Medizinische Dienst Sachsen (MD Sachsen), künftig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  • Seit März 2020 wird Deutschland vom Thema SARS-CoV2 bestimmt. Um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen möglicher Pandemien zu bewältigen, fordern die sächsischen Ärzte anlässlich ihrer 64. Kammerversammlung die Sächsische Landesregierung auf, einen eigens erarbeiteten 10-Punkte-Plan in den Pandemieplan des Freistaates Sachsen aufzunehmen.

  • Die Anpassung der (Muster-) Berufsordnung wurde anlässlich der 64. Kammerversammlung jetzt auch von den sächsischen Ärzten bestätigt. Der Satz „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ wurde damit aus der sächsischen Berufsordnung gestrichen.

  • Anlässlich ihrer 64. Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärzte eine finanzielle Unterstützung für künftige Allgemeinmediziner auch für Weiterbildungsabschnitte in anderen Fachgebieten.

  • Die sächsische Ärzteschaft fordert vom Bundesgesundheitsministerium eine finanzielle Unterstützung des medizinischen Personals in Arztpraxen. Der Bonus von 1.500 EUR müsse auch an Medizinische Fachangestellte, Röntgenassistenten und weiteres Personal in den Praxen ausgezahlt werden.

  • Am 18. und 19. Juni 2021 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 31. Sächsischen Ärztetag und zur 64. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Einen Schwerpunkt bildet eine Podiumsdiskussion zu Corona mit der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping am Sonnabend.

  • Die Gemeinsame Geschäftsstelle der klinischen Krebsregister und die vier klinischen Krebsregister laden ein zur diesjährigen Landesqualitätskonferenz. Fachthemen sind in diesem Jahr die Entitäten Ovarial-/Tubenkarzinom und Kolonkarzinom.

  • Ziel dieser Ausbildungsplatzbörse ist es, geeignete Bewerber und Arztpraxen noch schneller zusammen zu bringen. Interessierte Schüler und junge Erwachsene können sich einen schnellen Überblick über freie Ausbildungsplätze in der Region verschaffen.

  • Alle sächsischen Haus- und Kinderarztpraxen, Betriebsärzte, Apotheken und weiteren medizinischen Fachgruppen sind zum Webinar "UPDATE II Ärzte fragen, Experten antworten – Coronaschutzimpfung in der Arztpraxis" am Dienstag, 15.06.2021, um 18.30 Uhr eingeladen.

  • Tag der Organspende

    Thema: Über Uns

    Im letzten Jahr wurden 24 Anträge auf Lebendspenden bei der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer eingereicht. Diese stabile Zahl zeigt, wie wichtig diese Art der Organspende für viele Menschen in Sachsen ist. Darauf weist die Sächsische Landesärztekammer anlässlich des Tages der Organspende hin.

  • Die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweises ist ab sofort unkompliziert im Portal der Sächsischen Landesärztekammer möglich.

  • Die Sächsische Landesärztekammer weist aktuell darauf hin, dass verpflichtende Tests für vollständig geimpfte oder genesene Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (u.a. Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) nicht mehr notwendig sind, sofern keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen bzw. eine aktuelle Infektion nachgewiesen ist. Unter den Besucherbegriff fallen auch Ärzte.

  • Seit 28 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr aktuell vorliegender Bericht für 2020 zeigt leicht sinkende Zahlen.

  • Um Prüfungen und Veranstaltungen in den nächsten Wochen durchführen zu können, haben Präsidium und Geschäftsführung beschlossen, dass ab sofort Prüfer, Gremienteilnehmer oder Weiterbildungsteilnehmer bis auf weiteres vor einer Prüfung bzw. einer Veranstaltung/Sitzung einen negativen Schnell- bzw. Selbsttest auf SARS-CoV-2 vorlegen müssen, soweit nicht die genannten Ausnahmen greifen.

  • Neben den bereits bestehenden stationären Ethikkommissionen müssten nach Überzeugung des Ärztetages auch flächendeckende Angebote der ambulanten Ethikberatung geschaffen werden.

  • Der 124. Deutsche Ärztetag hat bei seinen Beratungen am 4. und 5. Mai 2021 eine Reihe von gesundheits-, sozial- und berufspolitischen Beschlüsse gefasst:

  • Der 124. Deutsche Ärztetag hat in Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert.

  • Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat vor negativen Kollateraleffekten der Corona-Eindämmungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche gewarnt.

  • Der Deutsche Ärztetag hat ein Gesamtkonzept für die Reform der Notfallversorgung in Deutschland gefordert. Entgegen vielfacher Ankündigungen habe der Gesetzgeber in der laufenden Wahlperiode dringend erforderliche gesetzliche Neuregelungen in diesem wichtigen Versorgungsbereich versäumt.

  • Der 124. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit die Streichung von Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte gefordert, die mit Fristen bei der Einführung digitaler Anwendungen verbunden sind.

  • Die Sächsische Landesärztekammer ist überrascht über die immer wieder kursierenden Gerüchte, dass die niedergelassenen Ärzte den zur Verfügung stehenden Impfstoff nicht vollständig abrufen würden. Das Gegenteil ist der Fall.

  • Gemeinsam laden Sächsische Impfkommission, Sächsische Landesärztekammer und Apothekerverband zum nächsten Webinar „UPDATE Hausärzte fragen, Experten antworten – Coronaschutzimpfung in der Hausarztpraxis“ ein.

  • Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

  • Die Sächsische Landesärztekammer warnt vor dem mutmaßlich falschen Arzt Sascha Robert in Leipzig. Er gibt sich in eigener Praxis als auch im Internet als Arzt aus und behandelt mutmaßlich auch Patientinnen und Patienten.

  • Eine aktuelle Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) soll impfenden Ärztinnen und Ärzten eine Hilfestellung und Handlungsanleitung geben.

  • In Sachsen können sich ab sofort alle Menschen der Priorisierungsgruppe 3 impfen lassen. Entsprechende Termine können seit gestern in den Impfzentren gebucht werden. In Arztpraxen wird die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben.

  • Seit Anfang April wird in den sächsischen Hausarztpraxen die Coronaschutzimpfung durchgeführt. Viele Fragen und neue Regelungen haben sich seitdem ergeben und wollen beantwortet werden.

  • Mitte April 2021 startet die KV Sachsen das Projekt „Sächsisches Fernbehandlungsmodell“ in den Pilotregionen Chemnitz, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Wurzen/Grimma. Damit soll ein ergänzendes Versorgungsangebot für Patienten mit unkomplizierten Erkrankungen erprobt werden.

  • An Sachsens Hochschulen sollen künftig mehr Studienplätze für Medizin und Lehramt geschaffen werden. Das sieht ein Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes vor, den das sächsische Kabinett am Dienstag freigegeben hat. Laut Wissenschaftsministerium soll es demnach an den Hochschulen in Sachsen insgesamt 90 zusätzliche Studienplätze im Bereich Medizin geben.

  • BÄK Ärztestatistik 2020

    Thema: Über Uns

    Nach den Daten der Bundesärztekammer (BÄK) stieg die Zahl der berufstätigen Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren.

  • Um Prüfungen in den nächsten Wochen weiterhin durchführen zu können, müssen Prüfungsteilnehmer (Ärzte in Weiterbildung, Fachsprache, MFA, NäPa) bis auf weiteres vor einer Prüfung einen negativen Schnelltest auf COVID-19 vorlegen.

  • In Sachsen können ab Donnerstag, 8. April 2021, 8 Uhr, alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den sächsischen Impfzentren buchen.

  • Rescue-Impf-App

    Thema: Über Uns

    Die derzeitige Verknappung der zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe aufgrund des aktuellen Aussetzend der Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs hat erneut Überlegungen gefördert, die Zweitimpfung mit den verbliebenen Impfstoffen bis zum maximalen Zeitintervall, welches durch die Zulassung vorgegeben ist, zu postponieren.

  • Rescue-Impf-App

    Thema: Über Uns

    Positionspapier der SIKO zur SARS-CoV-2-Impfung mit Vaxzevria und zur Pharmakovigilanz der zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe

  • Rescue-Impf-App

    Thema: Über Uns

    Zur Unterstützung des Impf-Personals in den Impfzentren steht ab sofort eine neue App für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht-deutschsprachigen oder sehgeschädigten Personen sowie von Gehörlosen zum kostenlosen Download bereit.

  • Die Gesundheitsminister der Länder haben mit dem Bund die Fortsetzung der Impfungen mit AstraZeneca beschlossen. Die Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, kam zu dem Schluss, dass AstraZeneca ein sehr guter Impfstoff ist. Der Nutzen ist eindeutig größer als die Risiken.

  • Veranstaltungshinweis 29. März 2021: Digitalisierung kann dazu beitragen, Krankheiten früher zu erkennen, die Dauer der Klinikaufenthalte zu verkürzen und durch Telemedizin, Apps oder Pflegeroboter länger mobil zu leben

  • In einem Pilotprojekt werden ab sofort 39 Arztpraxen sachsenweit in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden. Die ausgewählten Modell-Praxen fungieren aktuell als Außenstellen eines Impfzentrums. Das Projekt läuft zunächst bis 15. April 2021. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Ausgegeben wurden Ende vergangener Woche 12.450 Impfdosen.

  • 26.223 Ärzte (31.12.2020) leben aktuell in Sachsen. 18.415 Ärzte sind davon derzeit ärztlich tätig. Dies sind 213 berufstätige Ärzte mehr als im Jahr zuvor. Davon arbeiten 10.024 im stationären (+64) und 7.046 im ambulanten Bereich (+103).

  • In Sachsen können sich ab sofort (11. März 2021) alle Menschen, die der Priorisierungsgruppe 2 angehören, impfen lassen. Die Impftermine für die Coronaschutz-Impfung werden ab sofort vergeben. Hintergrund ist die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach auch Menschen über 65 Jahre mit den Impfstoff AstraZeneca geimpft werden können.

  • Die Arbeitszeit und die Arbeitsbelastung von Ärztinnen und Ärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Zur beruflichen Belastung von Medizinern gibt es auch zahlreiche Studien. Was diese Studien nicht untersuchten, war der Wandel der Jahres- oder Lebensarbeitszeit in dieser Berufsgruppe. Aus diesem Grund hat die Sächsische Landesärztekammer die Studie zur „Arbeitszeit bei Ärztinnen und Ärzten: Früher, heute, morgen.“ in Auftrag gegeben. Die aktuell vorliegenden Ergebnisse der Baseline-Befragung der Langzeitstudie liefert einen detaillierten Überblick zur aktuellen Arbeitssituation der sächsischen Ärzteschaft.

  • Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen.

  • Umgang mit den Impfstoffen

    Thema: Über Uns

    Da es hier doch einige Umstände gibt, die anders als bei allen anderen Impfstoffen sind, stellen wir Ihnen und Ihren MFAs ein Video zum Umgang mit den drei bisher zugelassenen Impfstoffen zur Verfügung.

  • „Der Überbietungs- und Ankündigungswettbewerb im Rahmen der sich abzeichnenden Bundes- und Landtagswahlkämpfe wird der Beherrschung der Pandemie nicht gerecht und führt zu einer weiteren Abkehr von den in allen Lagen erforderlichen Maßnahmen der Einhaltung allgemeingültiger Hygieneregeln (AHA) in der Bevölkerung."

  • Die Sächsische Landesärztekammer und die Stiftung "LebensBlicke - Früherkennung Darmkrebs" rufen auf: Gehen Sie zur Darmkrebsvorsorge, auch in der COVID-19-Pandemie!

  • Zentrales Anliegen ist es, eine Änderung der Corona-Politik in die Wege zu leiten. Gemeinsam fordern die zehn Akteure "einen Paradigmenwechsel von der Kultur der Verbote und Einschränkungen hin zu einer Kultur des Ermöglichens und der Eigenverantwortung der Menschen im Land."

  • Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Ab sofort werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind.

  • Auch nach Impfung oder überstandener Corona-Infektion ist ein negativer Antigentest notwendig.

  • Die Idee einer nachhaltigen Ausrichtung von Betrieben und Einrichtungen ist immer mehr auf dem Vormarsch. Die Sächsische Landesärztekammer hat diese Ausrichtung schon sehr lange im Fokus. In diesem Jahr werden weitere Weichen in Richtung Nachhaltigkeit gestellt.

  • Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen Branchenstandard für ärztliche Praxen sowie für medizinische Versorgungszentren entwickelt.

  • Gem. § 7 Abs. 3 SächsCoronaSchVO darf der Zutritt von Besuchern in Pflegeeinrichtungen erst gewährt werden, wenn ein negativer Antigentest auf das SARS-CoV-2 vorliegt. Unter den Besucherbegriff fallen laut Sächsischem Sozialministerium alle diejenigen, die nicht „Beschäftigte“ einer stationären Pflegeeinrichtung sind. Insoweit wird der „Besucherbegriff“ weit ausgelegt mit der Folge, dass auch Ärzte als „Besucher“ anzusehen sind.

  • In seiner Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

  • Der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer wird der Kammerversammlung einen Beschlussvorschlag im schriftlichen Umlaufverfahren unterbreiten, der eine Verlängerung der in der Beitragsordnung verorteten Fristen insbesondere für die Zusendung der Beitragsveranlagungen, die 3%ige Ermäßigung und die Zahlungspflichten vom 1. März 2021 auf den 1. Juni 2021 verlängert.

  • Im Rahmen ihres regelmäßigen Austausches analysierten die Präsidenten der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich, und der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die aktuelle wirtschaftliche Situation ihrer Mitglieder. „Nachdem man sich auf eine nationale Impfstrategie verständigen konnte, ist nunmehr dringend und zeitnah auch eine nationale Lockerungs- bzw. Öffnungsstrategie vonnöten“, so der einvernehmliche Tenor beider Präsidenten.

  • Anbei finden Sie aktuelle Mustervorlagen zu Meldepflicht und Informationen zur Absonderung zum Download:

  • Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, welche Erkrankungen oder welche Verdachte auf Erkrankungen meldepflichtig sind. Danach muss auch ein positiver Corona-Schnelltest, genauso wie ein positiver PCR-Test, gemeldet werden.

  • Die Broschüre „Informationen zu HIV für die medizinische Praxis“ informiert medizinisches Personal über den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu HIV und AIDS.

  • Dr. med. Thomas Grünewald, Leiter der Klinik für Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum Chemnitz sowie Leiter der Sächsischen Impfkommission (SIKO), informiert über die verfügbaren Impfstoffe, über die Impfung selbst und die Nebenwirkungen.

  • Mit Jahresbeginn ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.

  • Förderungen von Weiterbildungspraxen, NÄPA-Förderung und Haltepauschale richten sich vor allem an niedergelassene Ärzte, die bereits tätig sind.