Worst case bei Corona in Sachsen erreicht: Katastrophenlage und Impfpflicht

Auf der 65. Kammerversammlung der sächsischen Ärzte hat der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, den Worst Case in der Corona-Pandemie für Sachsen festgestellt. Die Inzidenzen, die geringe Impfquote und die Belegung der Krankenhausbetten sind eindeutige Fakten. Diese Lage muss wieder ausschließlich vom gesamten medizinischen Personal gemanagt werden. 


Es fehle jedoch schon jetzt an einer ausreichenden Zahl an Mitarbeitern in Praxis und Klinik. Die Bundespolitik sei in diesen Fragen nicht präsent. Zunehmende Konfliktsituationen und verwirrende politische Maßnahmen vertreiben zusätzlich die vorhandenen Mitarbeiter. Krankenhäuser müssen schon jetzt Personal von anderen Stationen abziehen. Die Prognosen zur Bettenauslastung sind erschreckend. Daher sei der Eintritt einer Katastrophenlage nach § 47 SächsBRKG auf Grund der aktuellen flächendeckenden pandemischen Lage im Freistaat Sachsen unverzüglich festzustellen. Der anschließende Maßnahmenplan solle nach Ausrufen des Katastrophenalarms auch unter Beteiligung der Sächsischen Landesärztekammer zeitnah festgelegt werden.


Es bedürfe einer stringenten Krisenpolitik mit allen Partnern, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern, so der Präsident. An die sächsischen Ärzte richtet er den Appell, dass bei allem Verständnis für den aufgestauten Frust, diese verstärkt Boostern sollten, um möglichst viele Menschen vor einer Infektion zu schützen. Zugleich machte er deutlich, dass die Freihaltung von Betten und die Verschiebung von medizinischen Behandlungen ihre Grenzen in der Gleichbehandlung haben.


In einem Beschluss forderten die Delegierten der 65. Kammerversammlung nach ausführlicher Aussprache die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona für alle Personen ab 16 Jahre. Denn mit den zugelassenen Impfstoffen gäbe es ein valides Mittel die Pandemie zu beherrschen, heißt es in der Begründung.