Kein Todesfall nach Auffrischungsimpfung in Oberhausener Pflegeeinrichtung

Derzeit kursiert ein Brief der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Mönchengladbach und der Ärztekammer in Mönchengladbach in den Sozialen Medien – hauptsächlich in der Impfgegner- und Querdenkerbewegung – der zum einen zu vielen Nachfragen nach der Echtheit des Briefes und zum anderen zu Nachfragen zu einem Todesfall, der sich angeblich im Kontext einer Auffrischungsimpfung in einem Oberhausener Pflegeheim ereignet haben soll, führt. Es hat aber keinen Todesfall infolge der Impfung gegeben, wie der Krisenstab der Stadt Oberhausen bestätigt. Eine Bewohnerin, die im zeitlichen Umfeld der Auffrischungsimpfungen in der Pflegeeinrichtung verstorben ist und zuvor palliativ versorgt wurde, gehörte nicht zum Personenkreis der Geimpften.


Das Schreiben der Kreisstellen hatte eigentlich zum Ziel, einen Hinweis an Ärztinnen und Ärzte zu geben, dass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Auffrischungsimpfungen noch nicht vorliegt und zum jetzigen Zeitpunkt Einzelfallentscheidungen sind, die einer individuellen Begründung bedürfen. Keinesfalls wollten die Ärzte die Bevölkerung bezüglich einer Auffrischungsimpfung verunsichern oder eine generelle Impfwarnung aussprechen.


Dazu gibt es zwei Richtigstellungen der

Sächsische Impfkommission empfiehlt Auffrischungsimpfung

In Sachsen sind Auffrischungsimpfungen grundsätzlich ab dem 1. September 2021 möglich. Empfohlen wird von der Sächsischen Impfkommission (SIKO) eine so genannte Booster-Impfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffes für alle vollständig geimpften Menschen, die ein erhöhtes Risiko für Durchbruchsinfektionen haben. Jede Auffrischungsimpfung sollte in einem Abstand von mindestens sechs Monaten nach der vollständigen (Zweit-) Impfung verabreicht werden. Nach Empfehlung der SIKO betrifft dies Menschen ab 70 Jahre sowie bei bestimmten Grunderkrankungen.


Die Booster-Impfung kann nach Empfehlung der SIKO nach ärztlichem Ermessen parallel mit der saisonalen Grippeschutz-Impfung verabreicht werden. Die Booster-Impfungen sollen grundsätzlich im Regelsystem, also in den Arztpraxen, stattfinden. Für Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege, die auf eine Vor-Ort-Impfung angewiesen sind, ist geplant, dass die Vermittlung von niedergelassenen Ärzten durch die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt wird.


Auch Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen (AstraZeneca, Johnson & Johnson) vollständig geimpft sind, können gemäß GMK-Beschluss unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Ein Nachweis über die durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen ist in jedem Fall erforderlich. Diese Auffrischungsimpfungen werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer oder Moderna durchgeführt. Eine Impfdosis ist ausreichend.


Die SIKO Empfehlung finden Sie hier: