Zusätzliche Förderprogramme für Ärzte in ländlichen Regionen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat seine Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung deutlich erweitert. Seit 1. Januar 2021 können Ärzte in zahlreichen sächsischen Regionen von den neuen Förderprogrammen zusätzlich profitieren. Diese richten sich vor allem an Ärzte, die bereits tätig sind.


Seit dem 1. Januar 2021 stehen folgende finanzielle Unterstützungen in den betroffenen Regionen, für die der Landesausschuss eine Feststellung zu Versorgungsdefiziten getroffen hat, zur Verfügung:

  • Förderung von Weiterbildungspraxen: Aufwandspauschalen für weiterbildende Ärzte
  • NÄPA-Förderung: Bezuschussung zur Fortbildung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NÄPA)
  • Haltepauschale: Förderung der vertragsärztlichen Tätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus

Die Förderungen sind zum Teil ohne gesonderte Antragstellung möglich. Bei Erfüllen der Voraussetzungen werden die Zuschüsse automatisch gewährt.


Mehr über diese und die bereits 2020 gestarteten Fördermaßnahmen des Landesausschusses erfahren Sie hier: