Haftung bei Corona-Impfung: Sogenannte „Warnhinweise“ falsch

Es gibt immer wieder Meinungen, dass Covid-19-Impfungen gefährlich, nicht indiziert seien und Ärzte persönlich für etwaige Impfschäden haftbar gemacht werden könnten. Manchmal erhalten impfende Ärzte diese "Warnhinweise" persönlich mit der Post. Diese sogenannten Warnungen sind teils ohne erkennbaren Absender. Die Sächsische Landesärztekammer weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen die private Auffassung Einzelner darstellen und in keiner Weise dem wissenschaftlichen Stand noch den allgemeinen Vorgaben entsprechen.


Zur Haftung bei Corona-Impfungen hat das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website folgende Hinweise veröffentlicht: "Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in  § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.“


Darüber hinaus hat das Robert Koch-Institut auf seiner Website ausführliche Informationen zur Haftung bei Schäden nach einer Impfung gegen Covid-19 veröffentlicht: „Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist – d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist. Dies umfasst z.B. die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren/Stillenden.


Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – nur für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.“


Ärzte können sich bei Fragen zu dieser Thematik gerne an die Rechtsabteilung der Sächsischen Landesärztekammer wenden: ra(at)slaek.de(öffnet in neuem Fenster).