©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Mit Jahresbeginn ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.

  • Förderungen von Weiterbildungspraxen, NÄPA-Förderung und Haltepauschale richten sich vor allem an niedergelassene Ärzte, die bereits tätig sind.

  • Erreichbarkeit SLÄK

    Thema: Über Uns

    Die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesärztekammer ist vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir einen Krisenstab eingerichtet. Dringende Anliegen dazu können Sie uns per E-Mail zusenden:

  • Versorgung in Krankenhäusern und Start der Impfungen mit Engagement gesichert: Präsident der Sächsischen Landesärztekammer dankt den sächsischen Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik

  • Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt. Die Ärztin soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde.

  • Die zahlreichen Anfragen zur Coronaimpfung führen derzeit dazu, dass sowohl die Nummer 116 117 als auch die 112 überlastet sind. Daher bitten wir Sie, auf folgende Kanäle auszuweichen:

  • Mitteilung des Sozialministeriums: Die Gesundheitsämter müssen nach Bekanntwerden eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses unverzüglich mit den Betreffenden Kontakt aufnehmen, um über die notwendigen Isolationsmaßnahmen zu informieren und die engeren Kontaktpersonen für weitere Maßnahmen (Quarantäne) zu erreichen. Dafür benötigen sie unbedingt die Kontaktdaten wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie das genaue Abstrichdatum.

  • Ärzte und Ärztinnen in Sachsen, die in den Impfzentren unterstützen möchten, wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)

  • Coronavirus-Impfverordnung

    Thema: Über Uns

    Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Reihenfolge der voraussichtlich am 27. Dezember beginnenden Impfungen festgelegt.

  • Mit dem Vergleich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem von der jüdischen Bevölkerung zu tragenden gelben Judensterns zur Vorbereitung und Erleichterung ihrer Vernichtung, wird diese Repression des NS-Regimes verharmlost.