©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Sollten Ärzte in Weiterbildung auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt werden, so ist zu beachten, dass die Weiterbildung in Teilzeit nur anteilig angerechnet werden kann, wenn sie mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (Vollzeit) beträgt.

  • Die Sächsische Landesärztekammer äußert Unverständnis über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die telefonische Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden nicht zu verlängern.

  • Die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus werden in Sachsen teilweise gelockert.

  • Bei Ihnen wurde eine CoViD-19-Erkrankung durch Abstrich nachgewiesen. Dies ist zunächst einmal kein Grund zur Sorge. 80% der Erkrankten haben milde Erkältungssymptome wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber und Gliederschmerzen und werden deshalb ambulant betreut.

  • Die Sächsische Landesärztekammer weist darauf hin, dass die in der Corona-Pandemie auftretenden Verdachtsfälle beim medizinischen Personal der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder Unfallkasse Sachsen zu melden sind.

  • Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.

  • Verständlich und kompakt – das neue Informationsblatt von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung steht jetzt kostenlos zum Ausdrucken bereit.

  • Um Ärzte und medizinisches Personal zu entlasten sowie vor gegenseitiger Infektion zu schützen, werden alle Veranstaltungen und Sitzungen der Landesärztekammer abgesagt.

  • Im August 2020 endet die aktuelle Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Berufsgericht und am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Sachsen. Zum 1. September 2020 sind damit Neuberufungen von ehrenamtlichen Richtern erforderlich.

  • In Deutschland sichern rund 400.000 nichtärztliche Angestellte in Praxis und auch zum Teil in Kliniken im Wesentlichen die medizinische Versorgung mit ab. Diese Berufsgruppe wird auf Grund der dualen Ausbildung und seiner Verortung in den kaufmännischen Berufen aktuell leider immer wieder vergessen.