©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Leider gibt es in Sachsen Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxen zur „Maskenfreien Zone“ erklären. Sollte ein Patient Klage erheben, weil er den Verdacht hat, sich eine Corona-Infektion in einer Arztpraxis zugezogen zu haben, muss der Praxisinhaber mit einer Beweislastumkehr rechnen.

  • Mit dem aktuellen „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sind unter anderem auch relevante Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) verändert worden.

  • Haftung bei Corona-Impfung

    Thema: Über Uns

    Es gibt immer wieder Meinungen, dass Ärzte persönlich für Impfschäden haftbar gemacht werden könnten. Die Sächsische Landesärztekammer weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen in keiner Weise dem wissenschaftlichen Stand noch den allgemeinen Vorgaben entsprechen.

  • Eine klare Impfempfehlung gibt die SIKO nur für Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen, für die eine COVID-19-Erkrankung ein besonderes Risiko bedeutet und für Kinder, die Kontakt zu Risikopatienten haben.

  • Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt ab 1. Dezember 2021 die Impfung gegen COVID-19 zunächst nur für Kinder mit Risiken für einen schweren Verlauf und solchen, die Kontakt zu Risikopersonen haben.

  • Aus gegebenem Anlass hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) ein Positionspapier zur Boosterimpfung erstellt, in dem sie ihre Empfehlung vom 1. November 2021 noch einmal bezüglich des heterologen Boosterns erläutert.

  • Sowohl die Weihnachtsveranstaltung der KÄK Mittelsachsen am 27.11.2021 als auch die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl am 30.11.2021 werden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens abgesagt.

  • Der Präsident der Landesärztekammer: „Ein Arzt, der diese Impfung als ‚Körperverletzung‘ bezeichnet, setzt nicht nur Falschmeldungen in die Welt, sondern diskreditiert damit alle auf dem Boden der Wissenschaft impfenden sächsischen Ärzte.“

  • Gemeinsame Erklärung von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. / Bundesärztekammer / Deutscher Pflegerat e.V. / Bundespflegekammer e.V. / Verband medizinischer Fachberufe e.V.