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Pressemitteilungen

  • Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss nach § 6 IfSG namentlich über dieses Formular (öffnet in neuem Fenster)ans zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

  • Zur generellen Impfempfehlung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren sind die Daten aus den USA und Israel zur individuellen und auch epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung eingeflossen. Hier überwiegt nach Einschätzung der SIKO der Nutzen eindeutig das Risiko adverser Reaktionen.

  • Vor genau 30 Jahren, am 31. Juli 1991, wurde die Sächsische Impfkommission (SIKO) gegründet. Bis heute ist sie mit ihrem Aufgabenprofil die einzige Impfkommission auf Landesebene in Deutschland.

  • Die Sächsische Landesärztekammer spendet 100.000 EUR an vom Hochwasser betroffene Ärzte unter anderem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Diese beiden Bundesländer wurden besonders von dem verheerenden Hochwasser getroffen. Sächsische Ärzte, die vom Hochwasser betroffen sind, können sich wegen Unterstützung aus dem Fonds „Sächsische Ärztehilfe“ an die Ärztekammer wenden.

  • Die Kammerversammlung hat im Rahmen ihrer 64. Tagung am 19. Juni 2021 bei der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung und der Berufsordnung Änderungen beschlossen.

  • Rezept für Bewegung

    Thema: Über Uns

    Heute haben die Sächsische Landesärztekammer, der Landessportbund Sachsen und der Sächsische Sportärztebund eine Kooperationsvereinbarung zur Einführung eines „Rezeptes für Bewegung“ in Sachsen unterzeichnet.

  • Zum 1. Juli wird aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK Sachsen e.V.) der Medizinische Dienst Sachsen (MD Sachsen), künftig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  • Seit März 2020 wird Deutschland vom Thema SARS-CoV2 bestimmt. Um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen möglicher Pandemien zu bewältigen, fordern die sächsischen Ärzte anlässlich ihrer 64. Kammerversammlung die Sächsische Landesregierung auf, einen eigens erarbeiteten 10-Punkte-Plan in den Pandemieplan des Freistaates Sachsen aufzunehmen.

  • Die Anpassung der (Muster-) Berufsordnung wurde anlässlich der 64. Kammerversammlung jetzt auch von den sächsischen Ärzten bestätigt. Der Satz „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ wurde damit aus der sächsischen Berufsordnung gestrichen.

  • Die sächsische Ärzteschaft fordert vom Bundesgesundheitsministerium eine finanzielle Unterstützung des medizinischen Personals in Arztpraxen. Der Bonus von 1.500 EUR müsse auch an Medizinische Fachangestellte, Röntgenassistenten und weiteres Personal in den Praxen ausgezahlt werden.