Die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer haben auf ihrem 30. Sächsischen Ärztetag am 13. Juni 2020 eine neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet.
Anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärzte die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, eine Prüfquote des MDK von höchstens 5 Prozent dauerhaft festzuschreiben.
Die sächsische Ärzteschaft fordert anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung die Landes- und Bundesregierung auf, Verlauf und Folgen der aktuellen Pandemie kritisch zu prüfen.
Die sächsische Ärzteschaft fordert auf ihrer 62. Kammerversammlung die sächsische Staatsregierung sowie die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte auf, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
81% der sächsischen Ärzte geben eine hohe berufliche Belastung an und haben eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 52 Stunden. Dies ergab eine repräsentative Befragung der Universität Leipzig im Auftrag der Sächsischen Landesärztekammer.
Am 13. Juni 2020 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 30. Sächsischen Ärztetag und zur 62. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Einen Schwerpunkt bildet eine Podiumsdiskussion mit dem sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, über die gesundheitspolitischen Maßnahmen während und nach der Corona-Pandemie.
Der 30. Sächsische Ärztetag / die 62. Tagung der Kammerversammlung findet in diesem Jahr ausschließlich am Samstag, 13. Juni 2020, 9 Uhr bis ca. 17 Uhr, im Gebäude der Sächsischen Ärzteversorgung, Dr.-Külz-Ring 10, 01067 Dresden, statt.
Die strengen Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien wurden weitgehend aufgehoben, deshalb läuft die Förderung für Berufspendler aus Polen und Tschechien zum 31. Mai 2020 aus.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und Sächsische Landesärztekammer haben gemeinsam eine Information zu "Mindeststandard Hygiene in Arztpraxen" erarbeitet.
Immer wieder wird gefragt, ob routinemäßig ein Coronatest vor einer elektiven Krankenhausaufnahme erforderlich ist. Dies entscheidet jedes Krankenhaus selbst, der Test wird im Krankenhaus über ein Zusatzentgelt finanziert.