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Pressemitteilungen

  • Die Sächsische Landesärztekammer weist darauf hin, dass die in der Corona-Pandemie auftretenden Verdachtsfälle beim medizinischen Personal der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder Unfallkasse Sachsen zu melden sind.

  • Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.

  • Verständlich und kompakt – das neue Informationsblatt von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung steht jetzt kostenlos zum Ausdrucken bereit.

  • Um Ärzte und medizinisches Personal zu entlasten sowie vor gegenseitiger Infektion zu schützen, werden alle Veranstaltungen und Sitzungen der Landesärztekammer abgesagt.

  • Im August 2020 endet die aktuelle Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Berufsgericht und am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Sachsen. Zum 1. September 2020 sind damit Neuberufungen von ehrenamtlichen Richtern erforderlich.

  • In Deutschland sichern rund 400.000 nichtärztliche Angestellte in Praxis und auch zum Teil in Kliniken im Wesentlichen die medizinische Versorgung mit ab. Diese Berufsgruppe wird auf Grund der dualen Ausbildung und seiner Verortung in den kaufmännischen Berufen aktuell leider immer wieder vergessen.

  • Die Medizinische Kinderschutzhotline bietet Hinweise für medizinische, therapeutische und pflegende Fachkräfte im Kontakt mit besonders belasteten Familien. Ziel ist der Kinderschutz in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und zunehmendem wirtschaftlichen Druck auf Familien.

  • Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Ab sofort können Anträge über die Website der Sächsischen Aufbaubank für in Sachsen ansässige Unternehmen gestellt werden.

  • Ab sofort ist das Antragsformular für Berufspendler aus Tschechien und Polen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen verfügbar. Je Arbeitskraft, die Unterkunft in Sachsen nimmt, wird eine Pauschale von 40 Euro pro Nacht gezahlt. Mitreisende Angehörige erhalten 20 Euro pro Nacht.

  • Die Empfehlungen sollen Ärzten auf Intensivstationen, die Patienten mit COVID- 19 betreuen, eine Hilfestellung geben. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem aktuellen COVID-19-Ausbruchsgeschehen um eine sich sehr dynamisch entwickelnde Situation handelt.