Page 6 - Ärzteblatt Sachsen, Juni-Ausgabe 2024
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BERUFSPOLITIK
Ärztliches dort eine Zugangssteuerung nach
Personalbemessungssystem me dizinischer Dringlichkeit verbindlich
Weil die Arbeit in den Krankenhäusern in die adäquate Versorgungsebene er -
oft von Personalmangel gekennzeich- folgen .
net und ärztliches Personal an vielen
Stellen knapp ist, hat der 128 . Deutsche Die Empfehlungen der Bundesärzte-
Ärztetag in Mainz die Politik in Bund kammer für den „Indikationskatalog für
und Ländern aufgefordert, bei der ge - den Notarzteinsatz – Handreichung für
planten Krankenhausreform der zen- Disponenten in Rettungsleitstellen und
tralen Bedeutung einer patienten- und Notdienstzentralen“ (NAIK) müssten
aufgabengerechten ärztlichen Perso- ebenfalls zügig angewendet werden .
nalausstattung für eine stabile und Ziel sei es, Fehlalarmierungen zu redu-
qualitativ hochwertige Versorgung ge - © Christian Glawe-Griebel/helliwood .com zieren . NAIK trage zudem dazu bei, die
recht zu werden . Wie viel ärztliches Handlungsgrundlage von Rettungsleit-
Personal in einer Abteilung benötigt stellen und Notdienstzentralen bun-
wird, sei mit dem ärztlichen Personal- desweit weitgehend zu vereinheitli-
bemessungssystem der Bundesärzte- chen und die ärztlichen Kompetenzen
kammer (ÄPS-BÄK) feststellbar . In das Erik Bodendieck, in der präklinischen Versorgung klarzu-
System können Daten über eine Kran- Präsident Sächsische Landesärztekammer stellen .
kenhausabteilung, darunter Anzahl an
Ärztinnen und Ärzten, Fallzahlen, Be - erfolgen . Dabei sollte zum Beispiel in Unabhängigkeit
reitschaftsdienste oder Ausfallzeiten der gynäkologischen und augenärzt- ärztlicher Fortbildung
eingegeben werden . Berechnet wird, lichen Versorgung der unmittelbare Der 128 . Deutsche Ärztetag in Mainz
wie viele Ärztinnen und Ärzte in einer Zugang zur fachärztlichen Versorgung hat einer grundlegend überarbeiteten
Abteilung für eine vollumfängliche Er - erhalten bleiben . „Bei Patientinnen und (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO)
füllung aller notwendigen Aufgaben Patienten mit einer besonders im Vor- für Ärztinnen und Ärzte zugestimmt .
gebraucht werden . Das System berück- dergrund stehenden chronischen Er - Damit gelten künftig strengere Rege-
sichtigt auch den Zeitaufwand für Fort- krankung, die eine intensive und konti- lungen für das Sponsoring von Fortbil-
bildungen, Weiterbildung oder die Erfül- nuierliche fachärztliche Versorgung dungsveranstaltungen . Unter anderem
lung gesetzlicher Aufgaben . Der Ärzte- erfordert, kann die Behandlungskoordi- kommen bei den Anerkennungskrite-
tag forderte, ÄPS-BÄK als verbindli- nation durch die behandelnde Fachärz- rien für ärztliche Fortbildungsveran-
chen Maßstab im Krankenhausversor- tin beziehungsweise den behandeln- staltungen stärker die Gebote von Neu-
gungsverbesserungsgesetz zu veran- den Facharzt erfolgen“, heißt es in dem tralität, Transparenz und Unabhängig-
kern . Erik Bodendieck, Präsident der Beschluss . Leistungen, die in der pri- keit zum Tragen . Es habe sich gezeigt,
Sächsischen Landesärztekammer, mach- märärztlichen Versorgung erbracht dass die bisherige Fassung der MFBO
te deutlich, dass ein Personalbemes- werden, müssten sowohl im hausärzt- nicht mehr ausreicht, um dauerhaft die
sungsinstrument dringend notwendig, lichen wie auch konsekutiv auf Über- Neutralität und Transparenz von Fort-
dass das doch aber eher eine Aufgabe weisung im fachärztlichen Bereich ent- bildungen im notwendigen Umfang
einer Gewerkschaft sei . budgetiert werden, forderte Dr . med . sicherzustellen .
Marco Hensel MBA, Delegierter der
Zugang zur Regelversorgung Sächsischen Landesärztekammer . So greift die bisherige Formulierung,
und Notfallversorgung wonach die Fortbildungsinhalte frei von
Nach Ansicht des Ärztetages braucht Mit Blick auf die überlastete Notfallver- wirtschaftlichen Interessen sein müs-
es eine Steuerung der Regelversorgung . sorgung forderte der Ärztetag die bun- sen, vor allem in der Interpretation eini-
Patientinnen und Patienten sollten für desweite Einrichtung gemeinsamer ger erstinstanzlicher Verwaltungsge-
die primäre Inanspruchnahme ärztli- beziehungsweise vernetzter Leitstellen richte zu kurz . Vielmehr muss aus
cher Versorgung eine Arztpraxis ver- von ärztlichem Bereitschaftsdienst Gründen des Patientenschutzes auch
bindlich wählen . Die primärärztliche (116 117) und Rettungsdienst (112) . ausgeschlossen werden, dass Ärztin-
Versorgung sollte durch eine Hausärz- Über eine validierte standardisierte nen und Ärzte bei Fortbildungsveran-
tin beziehungsweise einen Hausarzt medizinische Ersteinschätzung müsse staltungen auf andere Weise dahinge-
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