Leider gibt es in Sachsen Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxen zur „Maskenfreien Zone“ erklären. Sollte ein Patient Klage erheben, weil er den Verdacht hat, sich eine Corona-Infektion in einer Arztpraxis zugezogen zu haben, muss der Praxisinhaber mit einer Beweislastumkehr rechnen.