©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Sollten Ärzte in Weiterbildung auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt werden, so ist zu beachten, dass die Weiterbildung in Teilzeit nur anteilig angerechnet werden kann, wenn sie mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (Vollzeit) beträgt.

  • Die Sächsische Landesärztekammer äußert Unverständnis über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die telefonische Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden nicht zu verlängern.

  • Die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus werden in Sachsen teilweise gelockert.

  • Bei Ihnen wurde eine CoViD-19-Erkrankung durch Abstrich nachgewiesen. Dies ist zunächst einmal kein Grund zur Sorge. 80% der Erkrankten haben milde Erkältungssymptome wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber und Gliederschmerzen und werden deshalb ambulant betreut.

  • Die Sächsische Landesärztekammer weist darauf hin, dass die in der Corona-Pandemie auftretenden Verdachtsfälle beim medizinischen Personal der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder Unfallkasse Sachsen zu melden sind.

  • Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.

  • Verständlich und kompakt – das neue Informationsblatt von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung steht jetzt kostenlos zum Ausdrucken bereit.

  • Um Ärzte und medizinisches Personal zu entlasten sowie vor gegenseitiger Infektion zu schützen, werden alle Veranstaltungen und Sitzungen der Landesärztekammer abgesagt.

  • Im August 2020 endet die aktuelle Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Berufsgericht und am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Sachsen. Zum 1. September 2020 sind damit Neuberufungen von ehrenamtlichen Richtern erforderlich.

  • In Deutschland sichern rund 400.000 nichtärztliche Angestellte in Praxis und auch zum Teil in Kliniken im Wesentlichen die medizinische Versorgung mit ab. Diese Berufsgruppe wird auf Grund der dualen Ausbildung und seiner Verortung in den kaufmännischen Berufen aktuell leider immer wieder vergessen.

  • Die Medizinische Kinderschutzhotline bietet Hinweise für medizinische, therapeutische und pflegende Fachkräfte im Kontakt mit besonders belasteten Familien. Ziel ist der Kinderschutz in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und zunehmendem wirtschaftlichen Druck auf Familien.

  • Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Ab sofort können Anträge über die Website der Sächsischen Aufbaubank für in Sachsen ansässige Unternehmen gestellt werden.

  • Ab sofort ist das Antragsformular für Berufspendler aus Tschechien und Polen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen verfügbar. Je Arbeitskraft, die Unterkunft in Sachsen nimmt, wird eine Pauschale von 40 Euro pro Nacht gezahlt. Mitreisende Angehörige erhalten 20 Euro pro Nacht.

  • Die Empfehlungen sollen Ärzten auf Intensivstationen, die Patienten mit COVID- 19 betreuen, eine Hilfestellung geben. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem aktuellen COVID-19-Ausbruchsgeschehen um eine sich sehr dynamisch entwickelnde Situation handelt.

  • Im Internet gibt es eine Hülle und Fülle von Informationen zum neuartigen Coronavirus und zur Erkrankung Covid-19. Doch nicht alle sind ausgewogen. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) verweist unter www.patienten-information.de/kurzinformationen/coronavirus auf aktuelle und seriöse Informationen.

  • Risikopatienten mit akuten respiratorischen Symptomen sollen vorrangig auf das Coronavirus getestet werden. Das sehen die neuen Kriterien des Robert Koch-Instituts vor, die gestern offiziell bekannt gegeben wurden.

  • Der Freistaat Sachsen legt ein Programm für Tschechen auf, die im sächsischen Gesundheitswesen oder in verwandten Sektoren arbeiten. Sie sollen dazu bewegt werden, trotz der Grenzschließungen, die Tschechien wegen der Corona-Pandemie auch für Berufspendler angeordnet hat, weiterhin in Sachsen zu arbeiten.

  • Nach Tschechien verschärft nun auch Polen aufgrund der Corona-Pandemie seine Regelungen an der Grenze. Demnach dürfen auch tägliche Berufspendler ab Sonnabend, 00.00 Uhr, nicht mehr aus- und einreisen.

  • Ziel der Initiativen von BÄK und ZEKO ist es, eine Orientierungshilfe bei komplexen ethischen Fragestellungen in der ambulanten Versorgung zu geben und auf entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen.

  • Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer bittet um Unterstützung für die Gesundheitsämter, die Test- und Behandlungseinrichtungen und die Hotlines in Sachsen.