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Pressemitteilungen

  • Impfzentren in Sachsen

    Thema: Über Uns

    In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam, etwa für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Standorte der Impfzentren:

  • Unternehmen in Sachsen werden bei der Unterbringung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern aus beiden Nachbarländern erneut unterstützt. Voraussetzung: das Unternehmen ist in einem der Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur im Freistaat tätig.

  • Ein Arzt hat seine Tätigkeit an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, den Infektionsschutz und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in der Praxis umzusetzen. Außerdem sollte in der Arztpraxis politische Neutralität gewahrt werden.

  • Gemeinsamer Appell von St. Joseph-Stift, Diakonissenkrankenhaus, Universitätsklinikum und Städtischem Klinikum Dresden: Nur mit verantwortungsvollem Miteinander lässt sich Pandemie bremsen.

  • Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern geeinigt.

  • Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) nach Ablauf der Berufungsperiode 2017 – 2020 neu berufen.

  • Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein.

  • Das BMG hat die neue „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Diese soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute, am 25. November 2020, die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt.

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