©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Aus gegebenem Anlass hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) ein Positionspapier zur Boosterimpfung erstellt, in dem sie ihre Empfehlung vom 1. November 2021 noch einmal bezüglich des heterologen Boosterns erläutert.

  • Sowohl die Weihnachtsveranstaltung der KÄK Mittelsachsen am 27.11.2021 als auch die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl am 30.11.2021 werden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens abgesagt.

  • Der Präsident der Landesärztekammer: „Ein Arzt, der diese Impfung als ‚Körperverletzung‘ bezeichnet, setzt nicht nur Falschmeldungen in die Welt, sondern diskreditiert damit alle auf dem Boden der Wissenschaft impfenden sächsischen Ärzte.“

  • Gemeinsame Erklärung von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. / Bundesärztekammer / Deutscher Pflegerat e.V. / Bundespflegekammer e.V. / Verband medizinischer Fachberufe e.V.

  • Die Mitgliederversammlung der Kreisärztekammer Bautzen (geplant am Dienstag, den 16.11.2021) fällt aufgrund der aktuellen Situation aus.

  • Für eine schnelle Immunisierung der Bevölkerung ist der Einsatz von mobilen Impfteams zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig. Das stellt der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, heute in Dresden klar. Anderslautende Meldungen sind falsch und entbehren jeglicher Grundlage!

  • Auf der 65. Kammerversammlung der sächsischen Ärzte hat der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, den Worst Case in der Corona-Pandemie für Sachsen festgestellt. In einem Beschluss forderten die Delegierten nach ausführlicher Aussprache die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona für alle Personen ab 16 Jahre.

  • 65. Kammerversammlung

    Thema: Über Uns

    Am 10. November 2021 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zur 65. Tagung der Kammerversammlung in Dresden zusammen. Dabei wird es auch um die aktuellen Maßnahmen in der Corona-Pandemie, die Lage in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen gehen.

  • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sächsische Landesärztekammer, Sächsischer Hausärzteverband und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen mit abgestimmtem Boosterkonzept

  • Bei einer Nachimpfung muss keine schriftliche Aufklärung erfolgen. Eine formlose Dokumentation über ein erfolgtes Aufklärungsgespräch, auch unter Bezugnahme zu bereits erfolgten Aufklärungen bei vorangegangenen Impfungen, reicht aus Sicht der Sächsischen Landesärztekammer aus.