Um Prüfungen und Veranstaltungen in den nächsten Wochen durchführen zu können, haben Präsidium und Geschäftsführung beschlossen, dass ab sofort Prüfer, Gremienteilnehmer oder Weiterbildungsteilnehmer bis auf weiteres vor einer Prüfung bzw. einer Veranstaltung/Sitzung einen negativen Schnell- bzw. Selbsttest auf SARS-CoV-2 vorlegen müssen, soweit nicht die genannten Ausnahmen greifen.