©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und Sächsische Landesärztekammer haben gemeinsam eine Information zu "Mindeststandard Hygiene in Arztpraxen" erarbeitet.

  • Die Bundesärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Leitfaden zum Thema Alkoholkonsum entwickelt.

  • Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie in Deutschland hatte der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, den 123. Deutsche Ärztetag, der vom 19. bis 22. Mai 2020 in Mainz tagen sollte, abzusagen.

  • CoViD-19 Kurz-Entlassbrief

    Thema: Über Uns

    Die Sächsische Landesärztekammer hat einen COVID-19 Muster-Kurzentlassbrief erarbeitet, der für die behandelnden Hausärzte die wichtigsten weiterführenden Informationen enthält.

  • Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote werden auch im Freistaat Sachsen immer mehr gelockert. Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist seit dem 18. Mai wieder möglich.

  • Sachsen und Sachsen-Anhalt starten das nächste, langfristig angelegte Projekt gegen den Ärztemangel auf dem Land. Um Studierende schon während ihres Medizinstudiums für eine Tätigkeit außerhalb der Großstädte zu begeistern, haben die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg das Lehrkonzept »MiLaMed« entwickelt.

  • Das Gesetz sieht mehr Tests, umfassendere Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter sowie kein Regress bei Grippeimpfstoffen vor. Pflegekräfte sollen einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.

  • Dr. med. Uta Katharina Schmidt-Göhrich, Dresden, wurde am 7. Mai 2020 zur neuen Vorsitzenden des Redaktionskollegiums vom Ärzteblatt Sachsen gewählt. Sie löst in dieser Funktion Herrn Prof. Dr. med. habil. Hans-Egbert Schröder ab, der zum 30. April 2020 sein Amt beendet hat.

  • Wir möchten Sie informieren, dass das sächsische Kabinett am 21. April 2020 eine Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums verabschiedet hat, mit der Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützt werden, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind. Hierzu zählen auch Arztpraxen.

  • Sollten Ärzte in Weiterbildung auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt werden, so ist zu beachten, dass die Weiterbildung in Teilzeit nur anteilig angerechnet werden kann, wenn sie mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (Vollzeit) beträgt.