©AdobeStock/ARMMYPICCA
©AdobeStock/ARMMYPICCA

Pressemitteilungen

  • Aufgrund der Coronapandemie und der bevorstehenden neuen Virus-Variante wird die Veranstaltung „Arzt in Sachsen“ am 05.02.2022 abgesagt. Es wird auch keinen Ersatztermin für 2022 geben.

  • Sächsische Arztpraxen und ärztlicher Bereitschaftsdienst stellen Versorgung sicher und haben eine entscheidende Entlastungsfunktion für die Krankenhäuser in der aktuell schwierigen Corona-Infektionslage.

  • Rät ein Arzt einem Patienten von einer Corona-Impfung ab, obwohl nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen Impfstoff, Impfempfehlung und Indikation zutreffen, dann geht er ein erhebliches haftungsrechtliches Risiko ein.

  • Die Sächsische Landesärztekammer stellt ein Webformular bereit, wo sich Helferinnen und Helfer anmelden können.

  • Leider gibt es in Sachsen Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxen zur „Maskenfreien Zone“ erklären. Sollte ein Patient Klage erheben, weil er den Verdacht hat, sich eine Corona-Infektion in einer Arztpraxis zugezogen zu haben, muss der Praxisinhaber mit einer Beweislastumkehr rechnen.

  • Mit dem aktuellen „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sind unter anderem auch relevante Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) verändert worden.

  • Haftung bei Corona-Impfung

    Thema: Über Uns

    Es gibt immer wieder Meinungen, dass Ärzte persönlich für Impfschäden haftbar gemacht werden könnten. Die Sächsische Landesärztekammer weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen in keiner Weise dem wissenschaftlichen Stand noch den allgemeinen Vorgaben entsprechen.

  • Eine klare Impfempfehlung gibt die SIKO nur für Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen, für die eine COVID-19-Erkrankung ein besonderes Risiko bedeutet und für Kinder, die Kontakt zu Risikopatienten haben.

  • Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt ab 1. Dezember 2021 die Impfung gegen COVID-19 zunächst nur für Kinder mit Risiken für einen schweren Verlauf und solchen, die Kontakt zu Risikopersonen haben.

  • Aus gegebenem Anlass hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) ein Positionspapier zur Boosterimpfung erstellt, in dem sie ihre Empfehlung vom 1. November 2021 noch einmal bezüglich des heterologen Boosterns erläutert.

  • Sowohl die Weihnachtsveranstaltung der KÄK Mittelsachsen am 27.11.2021 als auch die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl am 30.11.2021 werden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens abgesagt.

  • Der Präsident der Landesärztekammer: „Ein Arzt, der diese Impfung als ‚Körperverletzung‘ bezeichnet, setzt nicht nur Falschmeldungen in die Welt, sondern diskreditiert damit alle auf dem Boden der Wissenschaft impfenden sächsischen Ärzte.“

  • Gemeinsame Erklärung von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. / Bundesärztekammer / Deutscher Pflegerat e.V. / Bundespflegekammer e.V. / Verband medizinischer Fachberufe e.V.

  • Die Mitgliederversammlung der Kreisärztekammer Bautzen (geplant am Dienstag, den 16.11.2021) fällt aufgrund der aktuellen Situation aus.

  • Für eine schnelle Immunisierung der Bevölkerung ist der Einsatz von mobilen Impfteams zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig. Das stellt der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, heute in Dresden klar. Anderslautende Meldungen sind falsch und entbehren jeglicher Grundlage!

  • Auf der 65. Kammerversammlung der sächsischen Ärzte hat der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, den Worst Case in der Corona-Pandemie für Sachsen festgestellt. In einem Beschluss forderten die Delegierten nach ausführlicher Aussprache die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona für alle Personen ab 16 Jahre.

  • 65. Kammerversammlung

    Thema: Über Uns

    Am 10. November 2021 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zur 65. Tagung der Kammerversammlung in Dresden zusammen. Dabei wird es auch um die aktuellen Maßnahmen in der Corona-Pandemie, die Lage in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen gehen.

  • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sächsische Landesärztekammer, Sächsischer Hausärzteverband und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen mit abgestimmtem Boosterkonzept

  • Bei einer Nachimpfung muss keine schriftliche Aufklärung erfolgen. Eine formlose Dokumentation über ein erfolgtes Aufklärungsgespräch, auch unter Bezugnahme zu bereits erfolgten Aufklärungen bei vorangegangenen Impfungen, reicht aus Sicht der Sächsischen Landesärztekammer aus.