Die medizinische Versorgung von Menschen, die im Freistaat Sachsen einen Asylantrag gestellt haben, bleibt zwei weitere Jahre gesichert. Der Freistaat, die Kassenärztliche Vereinigung und die Städte Dresden und Chemnitz verlängern den Betrieb der Internationalen Praxen um zwei weitere Jahre bis Ende 2024. Der Freistaat hat auch für diesen neuen Zeitraum seine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Restkostenfinanzierung zugesagt.