©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Das aktuelle Sächsische Krankenhausgesetz ist beinahe 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund und mit Blick vor allem auf die demografische Entwicklung in Sachsen, den Fachkräftebedarf und die zunehmende Digitalisierung bestand die Notwendigkeit, das Krankenhausgesetz umfassend zu novellieren.

  • Eine Kooperationsveranstaltung der Kreisärztekammer Dresden und des Arbeitskreises Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer.

  • Umfangreiche Informationen für Ärzte zum Vorgehen im Verdachtsfall und zu präventiven Maßnahmen, FAQ-Listen für Ärzte und Bürger, Patientenflyer in verschiedenen Sprachen, arbeitsrechtliche Fragen

  • Hope for Ukraine und Sächsische Landesärztekammer rufen zu Spenden für Wärmezelte auf!

  • Die sächsische Ärzteschaft plädiert wiederholt für die Einführung einer Widerspruchslösung zur Organspende und fordert die sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, sich für eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) einzusetzen.

  • Unterstützungsmaßnahmen in der Energiekrise auch für den Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung fordert die sächsische Ärzteschaft von der Bundesregierung.

  • Die sächsische Ärzteschaft fordert den Bundestag und den Bundesrat auf, die bis zum 31. Dezember 2022 in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geltende einrichtungsbezogene Impflicht nicht zu verlängern.

  • Die sächsische Ärzteschaft fordert die sächsische Staatsregierung und den Sächsischen Städte- und Gemeindetag auf, dafür zu sorgen, dass Sporteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Sporthallen trotz Energiekrise geöffnet und adäquat beheizt bleiben, damit der Schwimmunterricht sowie außerschulische Bildungsangebote weiterhin verfügbar sind.

  • Am 9. November 2022 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zur 67. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Zwei Schwerpunkte sind die Aussprache zur aktuellen Berufs- und Gesundheitspolitik sowie die anstehende Neuwahl der Mandatsträger, des Vorstandes und des Präsidenten im Frühjahr 2023.

  • Die bisher bekannten Regelungen zur Hilfsprogrammen bei den Energiekosten berücksichtigen zwar Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen, Arztpraxen sind aber bisher nicht erwähnt.