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Pressemitteilungen

  • Sehr geehrte Mitglieder der Kreisärztekammer Chemnitz (Stadt), wir laden Sie ein zur Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes der Kreisärztekammer Chemnitz (Stadt) am Dienstag, 19.10.2021, 19.00 Uhr

  • Laut der Stadt Oberhausen gehört die Bewohnerin, die im zeitlichen Umfeld der Auffrischungsimpfungen in der Pflegeeinrichtung verstorben ist und zuvor palliativ versorgt wurde, nicht zum Personenkreis der Geimpften.

  • Nach Schließung der Impfzentren Ende September werden die niedergelassenen Ärzte die Hauptakteure des Impfprozesses in Sachsen. Dies sieht das Impfkonzept vor, das heute vom Kabinett zu Kenntnis genommen wurde.

  • Die aktuelle Anpassung der SIKO-Empfehlung vom 01.09.2021 gibt auf dem Boden aktueller Daten Informationen zum Boostern. Fragen zum Boostern beantworten wir mit Herrn Dr. Grünewald am 09.09.21 um 18:30 Uhr.

  • Unter dem Motto „Sachsen krempelt die #Ärmelhoch: Gemeinsam gegen die 4. Welle!“ stellt der Freistaat Sachsen allen Interessierten Werbematerialien für die Coronaschutzimpfung zur Verfügung.

  • STIKO-, SIKO- oder politische Empfehlung? Was zählt jetzt bei Impfungen für Kinder ab 12 Jahren? Welche medizinischen Erkenntnisse liegen vor und wie sind Sie rechtlich abgesichert?

  • Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss nach § 6 IfSG namentlich über dieses Formular (öffnet in neuem Fenster)ans zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

  • Zur generellen Impfempfehlung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren sind die Daten aus den USA und Israel zur individuellen und auch epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung eingeflossen. Hier überwiegt nach Einschätzung der SIKO der Nutzen eindeutig das Risiko adverser Reaktionen.

  • Vor genau 30 Jahren, am 31. Juli 1991, wurde die Sächsische Impfkommission (SIKO) gegründet. Bis heute ist sie mit ihrem Aufgabenprofil die einzige Impfkommission auf Landesebene in Deutschland.

  • Die Sächsische Landesärztekammer spendet 100.000 EUR an vom Hochwasser betroffene Ärzte unter anderem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Diese beiden Bundesländer wurden besonders von dem verheerenden Hochwasser getroffen. Sächsische Ärzte, die vom Hochwasser betroffen sind, können sich wegen Unterstützung aus dem Fonds „Sächsische Ärztehilfe“ an die Ärztekammer wenden.