©AdobeStock/ARMMYPICCA
©AdobeStock/ARMMYPICCA

Pressemitteilungen

  • Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt.

  • Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Erzieher, Pfleger und Schulsozialarbeiter können sich einmalig und kostenfrei testen lassen.

  • Knapp die Hälfte der im Jahr 2017 geborenen Kinder (49 Prozent) hat in den ersten beiden Lebensjahren alle 13 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen vollständig erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).

  • Für den Ernstfall müssten Reserven für Masken und andere relevante Medizinprodukte angelegt werden. Notwendig seien außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu machen.

  • Seit heute haben Einreisende an den Bundesautobahnen A4 und A17 in Sachsen die Möglichkeit, sich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

  • Noch bis zum 31. August 2020 können Arbeitgeber von tschechischen und polnischen Berufspendlern nach Sachsen rückwirkend für den Zeitraum vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.

  • Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können in die Schulen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  • Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen, so eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Spahn. Start ist am kommenden Samstag.

  • Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Testcenter für Flugreisende an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle offiziell in Betrieb genommen. Bereits am Wochenende wurden die ersten Tests durchgeführt. Am Flughafen Dresden waren es 500 Testungen, in Leipzig/Halle 600 - davon fielen sechs positiv aus.

  • Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2021 wird der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) Voraussetzung für alle Ärzte, die eAU ausstellen.