Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 erhielt der Sächsische Datenschutzbeauftragte zahlreiche Beschwerden von Patienten, denen bei einem Besuch einer Arztpraxis eine Information nach Art. 13 DSGVO (häufig als "Praxisinformation" bezeichnet) vorgelegt wurde und entweder vom Arzt oder vom Praxispersonal darauf bestanden wurde, dass diese vom Patienten unterzeichnet werde.