©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Die Feststellung des Todes ist eine ärztliche Aufgabe, die nicht delegierbar ist. Zur Leichenschau ist zwingend ärztlicher Sachverstand notwendig. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung wird das Thema jedoch nicht mehr ausreichend abgearbeitet, weshalb seit Jahren die Qualität der ärztlichen Leichenschau angezweifelt wird.

  • Die sächsische Ärzteschaft unterstützt die Forderung des 121. Deutschen Ärztetages zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Sie ist in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten bereits die Regel. Zugleich will sie die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärker unterstützen.

  • Die sächsische Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärzte mit absolvierter medizinischer Grundausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland die medizinische Grundausbildung absolviert haben. Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz nur durch die erfolgreiche Teilnahme am medizinischen Staatsexamen im 2. und 3. Abschnitt der "Ärztlichen Prüfung" gewährleistet werden.

  • Am 22. und 23. Juni 2018 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 28. Sächsischen Ärztetag und zur 58. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Zu den Themen des Ärzteparlamentes gehören die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und die ärztliche Versorgung in Sachsen.

  • Die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr krankt an mangelnder Betreuung und Anleitung. Dies geht aus einer Umfrage des Marburger Bundes hervor, der im März und April dieses Jahres rund 1.300 Mitglieder befragt hat, die sich noch im PJ befanden oder ihr PJ gerade absolviert hatten.

  • Am 19. Januar 2017 beschloss der Bundestag das "Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften". Die entsprechenden Regelungen traten im März 2017 in Kraft. Die gemeinsame Bilanz der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Landeapothekerkammer nach einem Jahr fällt kritisch und ernüchternd aus. In einem gemeinsamen Positionspapier haben sie die Fakten zusammengetragen.

  • Dresden: Die Zahl der Organspender sinkt. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Patienten, die durch eine Organspende hätten gerettet werden können. Bundesweit warten 10.000 Menschen auf eine lebensrettende Transplantation. „Daher müssen wir mehr über die Organspende informieren und aufklären, um das lebenswichtige Thema stärker in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken", so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck. Bereits 35 Prozent haben ihren Willen in einem Organspendeausweis dokumentiert.

  • Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen-bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein. Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedstaaten zu schaffen.

  • Erfurt/Dresden: Auf Antrag der sächsischen Delegierten hat der 121. Deutsche Ärztetag den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Organspende in Deutschland im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.

  • Erfurt/Dresden: Die sächsischen Delegierten haben auf dem 121. Deutschen Ärztetag die Regelungen des Bundesgesetzgebers in § 137i SGB V begrüßt, mit denen Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern verbindlich eingeführt werden.