©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung, unter Berücksichtigung der alternden Gesellschaft im Freistaat Sachsen, ist auf Dauer sicherzustellen. Um die freien und durch Altersabgang frei werdenden Stellen wieder zu besetzen, ist es notwendig, Impulse zu geben und Strukturen zu unterstützen, die dafür gute Rahmenbedingungen schaffen.

  • Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am 23. Juli seinen Gesetzentwurf zur Verbesserungen der medizinischen Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) vorgelegt. Im Zentrum steht die Idee, niedergelassene Ärzte auf mehr Sprechstunden zu verpflichten. Zugleich soll es für bestimmte Leistungen Extravergütungen geben.

  • Für eine bedarfsgerechte Steuerung sowohl der medizinischen Versorgungsangebote als auch der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in seinem aktuellem Gutachten ausgesprochen. Die 780 Seiten starke Expertise enthält neben einer ausführlichen Analyse der Versorgungslandschaft mehr als 70 Einzelempfehlungen und Steuerungsvorschläge.

  • Die sächsische Ärzteschaft hat auf dem 28. Sächsischen Ärztetag ein Strategiepapier für eine nachhaltige medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen verabschiedet. Darin schlagen sie Maßnahmen zur Stärkung der Solidargemeinschaft, zur nachhaltigen Fachkräftegewinnung sowie moderne Versorgungsstrukturen vor.

  • Die Delegierten des 28. Sächsischen Ärztetages haben heute eine Änderung der Berufsordnung für Ärzte beschlossen und so den Weg für eine alleinige Fernbehandlung frei gemacht.

  • Die sächsische Ärzteschaft appelliert an die Bundesregierung und an die Landesregierungen, zeitnah eine ressortübergreifende Initiative zur Sicherung bzw. Gewinnung von Fachkräften zu starten, um dem drohenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu begegnen.

  • Die sächsische Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärzte mit absolvierter medizinischer Grundausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland die medizinische Grundausbildung absolviert haben. Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz nur durch die erfolgreiche Teilnahme am medizinischen Staatsexamen im 2. und 3. Abschnitt der "Ärztlichen Prüfung" gewährleistet werden.

  • Die sächsische Ärzteschaft unterstützt die Forderung des 121. Deutschen Ärztetages zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Sie ist in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten bereits die Regel. Zugleich will sie die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärker unterstützen.

  • Die Feststellung des Todes ist eine ärztliche Aufgabe, die nicht delegierbar ist. Zur Leichenschau ist zwingend ärztlicher Sachverstand notwendig. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung wird das Thema jedoch nicht mehr ausreichend abgearbeitet, weshalb seit Jahren die Qualität der ärztlichen Leichenschau angezweifelt wird.

  • Am 22. und 23. Juni 2018 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 28. Sächsischen Ärztetag und zur 58. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Zu den Themen des Ärzteparlamentes gehören die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und die ärztliche Versorgung in Sachsen.