©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Mit Jahresbeginn ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.

  • Förderungen von Weiterbildungspraxen, NÄPA-Förderung und Haltepauschale richten sich vor allem an niedergelassene Ärzte, die bereits tätig sind.

  • Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt. Die Ärztin soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde.

  • Die zahlreichen Anfragen zur Coronaimpfung führen derzeit dazu, dass sowohl die Nummer 116 117 als auch die 112 überlastet sind. Daher bitten wir Sie, auf folgende Kanäle auszuweichen:

  • Erreichbarkeit SLÄK

    Thema: Über Uns

    Die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesärztekammer ist vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir einen Krisenstab eingerichtet. Dringende Anliegen dazu können Sie uns per E-Mail zusenden:

  • Versorgung in Krankenhäusern und Start der Impfungen mit Engagement gesichert: Präsident der Sächsischen Landesärztekammer dankt den sächsischen Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik

  • Mitteilung des Sozialministeriums: Die Gesundheitsämter müssen nach Bekanntwerden eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses unverzüglich mit den Betreffenden Kontakt aufnehmen, um über die notwendigen Isolationsmaßnahmen zu informieren und die engeren Kontaktpersonen für weitere Maßnahmen (Quarantäne) zu erreichen. Dafür benötigen sie unbedingt die Kontaktdaten wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie das genaue Abstrichdatum.

  • Ärzte und Ärztinnen in Sachsen, die in den Impfzentren unterstützen möchten, wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)

  • Coronavirus-Impfverordnung

    Thema: Über Uns

    Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Reihenfolge der voraussichtlich am 27. Dezember beginnenden Impfungen festgelegt.

  • Mit dem Vergleich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem von der jüdischen Bevölkerung zu tragenden gelben Judensterns zur Vorbereitung und Erleichterung ihrer Vernichtung, wird diese Repression des NS-Regimes verharmlost.

  • Für Behandlungen und Testungen auf das Corona-Virus sind die geänderten Öffnungszeiten der Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sowie Corona-Testpraxen zu beachten.

  • Die neue Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung liefert Ärzten jetzt wichtige Antworten für die tägliche Praxis.

  • Die Landesdirektion Sachsen hat heute eine Allgemeinverfügung nach dem Arbeitszeitgesetz erlassen, um Ausnahmen von Arbeitszeitregelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

  • Impfzentren in Sachsen

    Thema: Über Uns

    In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam, etwa für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Standorte der Impfzentren:

  • Unternehmen in Sachsen werden bei der Unterbringung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern aus beiden Nachbarländern erneut unterstützt. Voraussetzung: das Unternehmen ist in einem der Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur im Freistaat tätig.

  • Ein Arzt hat seine Tätigkeit an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, den Infektionsschutz und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in der Praxis umzusetzen. Außerdem sollte in der Arztpraxis politische Neutralität gewahrt werden.

  • Gemeinsamer Appell von St. Joseph-Stift, Diakonissenkrankenhaus, Universitätsklinikum und Städtischem Klinikum Dresden: Nur mit verantwortungsvollem Miteinander lässt sich Pandemie bremsen.

  • Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern geeinigt.

  • Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) nach Ablauf der Berufungsperiode 2017 – 2020 neu berufen.

  • Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein.

  • Das BMG hat die neue „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Diese soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute, am 25. November 2020, die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt.

  • Aufgrund einer technischen Störung können wir seit 11.00 Uhr keine E-Mails empfangen oder versenden.

  • 80 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.

  • Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen, immer größer werdenden Anforderungen an die Gesundheitsämter bittet Sachsens Gesundheitsministerin Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand um deren Mithilfe.

  • "Da die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bis zu 14 Tage nachläuft, müssen wir bereits jetzt die Strategien anpassen“, fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck

  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und Sächsische Landesärztekammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen auf deren besondere Bedeutung bei der medizinischen Versorgung in der Corona-Pandemie hingewiesen.

  • In seiner Rede zur 63. Kammerversammlung fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die Reaktivierung der Notmaßnahmen aus der ersten Welle.

  • Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, ist gestern Abend positiv auf COVID19 getestet worden und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die morgige 63. Tagung der Kammerversammlung findet wie geplant online statt.

  • Die Sächsische Landesärztekammer hat aktuell die inhaltlichen Vorgaben an ein wirksames ärztliches Attest zusammengefasst. Um zum Beispiel eine sachgerechte Entscheidung über die Befreiung von der sog. Maskenpflicht aus medizinischen Gründen zu ermöglichen, muss das ärztliche Attest gewissen Mindestanforderungen genügen