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Pressemitteilungen

  • Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

  • Die Sächsische Landesärztekammer warnt vor dem mutmaßlich falschen Arzt Sascha Robert in Leipzig. Er gibt sich in eigener Praxis als auch im Internet als Arzt aus und behandelt mutmaßlich auch Patientinnen und Patienten.

  • Eine aktuelle Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) soll impfenden Ärztinnen und Ärzten eine Hilfestellung und Handlungsanleitung geben.

  • In Sachsen können sich ab sofort alle Menschen der Priorisierungsgruppe 3 impfen lassen. Entsprechende Termine können seit gestern in den Impfzentren gebucht werden. In Arztpraxen wird die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben.

  • Seit Anfang April wird in den sächsischen Hausarztpraxen die Coronaschutzimpfung durchgeführt. Viele Fragen und neue Regelungen haben sich seitdem ergeben und wollen beantwortet werden.

  • Mitte April 2021 startet die KV Sachsen das Projekt „Sächsisches Fernbehandlungsmodell“ in den Pilotregionen Chemnitz, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Wurzen/Grimma. Damit soll ein ergänzendes Versorgungsangebot für Patienten mit unkomplizierten Erkrankungen erprobt werden.

  • An Sachsens Hochschulen sollen künftig mehr Studienplätze für Medizin und Lehramt geschaffen werden. Das sieht ein Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes vor, den das sächsische Kabinett am Dienstag freigegeben hat. Laut Wissenschaftsministerium soll es demnach an den Hochschulen in Sachsen insgesamt 90 zusätzliche Studienplätze im Bereich Medizin geben.

  • BÄK Ärztestatistik 2020

    Thema: Über Uns

    Nach den Daten der Bundesärztekammer (BÄK) stieg die Zahl der berufstätigen Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren.

  • Um Prüfungen in den nächsten Wochen weiterhin durchführen zu können, müssen Prüfungsteilnehmer (Ärzte in Weiterbildung, Fachsprache, MFA, NäPa) bis auf weiteres vor einer Prüfung einen negativen Schnelltest auf COVID-19 vorlegen.

  • In Sachsen können ab Donnerstag, 8. April 2021, 8 Uhr, alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den sächsischen Impfzentren buchen.

  • Rescue-Impf-App

    Thema: Über Uns

    Die derzeitige Verknappung der zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe aufgrund des aktuellen Aussetzend der Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs hat erneut Überlegungen gefördert, die Zweitimpfung mit den verbliebenen Impfstoffen bis zum maximalen Zeitintervall, welches durch die Zulassung vorgegeben ist, zu postponieren.

  • Rescue-Impf-App

    Thema: Über Uns

    Positionspapier der SIKO zur SARS-CoV-2-Impfung mit Vaxzevria und zur Pharmakovigilanz der zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe

  • Rescue-Impf-App

    Thema: Über Uns

    Zur Unterstützung des Impf-Personals in den Impfzentren steht ab sofort eine neue App für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht-deutschsprachigen oder sehgeschädigten Personen sowie von Gehörlosen zum kostenlosen Download bereit.

  • Die Gesundheitsminister der Länder haben mit dem Bund die Fortsetzung der Impfungen mit AstraZeneca beschlossen. Die Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, kam zu dem Schluss, dass AstraZeneca ein sehr guter Impfstoff ist. Der Nutzen ist eindeutig größer als die Risiken.

  • Veranstaltungshinweis 29. März 2021: Digitalisierung kann dazu beitragen, Krankheiten früher zu erkennen, die Dauer der Klinikaufenthalte zu verkürzen und durch Telemedizin, Apps oder Pflegeroboter länger mobil zu leben

  • In einem Pilotprojekt werden ab sofort 39 Arztpraxen sachsenweit in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden. Die ausgewählten Modell-Praxen fungieren aktuell als Außenstellen eines Impfzentrums. Das Projekt läuft zunächst bis 15. April 2021. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Ausgegeben wurden Ende vergangener Woche 12.450 Impfdosen.

  • 26.223 Ärzte (31.12.2020) leben aktuell in Sachsen. 18.415 Ärzte sind davon derzeit ärztlich tätig. Dies sind 213 berufstätige Ärzte mehr als im Jahr zuvor. Davon arbeiten 10.024 im stationären (+64) und 7.046 im ambulanten Bereich (+103).

  • In Sachsen können sich ab sofort (11. März 2021) alle Menschen, die der Priorisierungsgruppe 2 angehören, impfen lassen. Die Impftermine für die Coronaschutz-Impfung werden ab sofort vergeben. Hintergrund ist die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach auch Menschen über 65 Jahre mit den Impfstoff AstraZeneca geimpft werden können.

  • Die Arbeitszeit und die Arbeitsbelastung von Ärztinnen und Ärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Zur beruflichen Belastung von Medizinern gibt es auch zahlreiche Studien. Was diese Studien nicht untersuchten, war der Wandel der Jahres- oder Lebensarbeitszeit in dieser Berufsgruppe. Aus diesem Grund hat die Sächsische Landesärztekammer die Studie zur „Arbeitszeit bei Ärztinnen und Ärzten: Früher, heute, morgen.“ in Auftrag gegeben. Die aktuell vorliegenden Ergebnisse der Baseline-Befragung der Langzeitstudie liefert einen detaillierten Überblick zur aktuellen Arbeitssituation der sächsischen Ärzteschaft.

  • Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen.

  • Umgang mit den Impfstoffen

    Thema: Über Uns

    Da es hier doch einige Umstände gibt, die anders als bei allen anderen Impfstoffen sind, stellen wir Ihnen und Ihren MFAs ein Video zum Umgang mit den drei bisher zugelassenen Impfstoffen zur Verfügung.

  • Die Sächsische Landesärztekammer und die Stiftung "LebensBlicke - Früherkennung Darmkrebs" rufen auf: Gehen Sie zur Darmkrebsvorsorge, auch in der COVID-19-Pandemie!

  • „Der Überbietungs- und Ankündigungswettbewerb im Rahmen der sich abzeichnenden Bundes- und Landtagswahlkämpfe wird der Beherrschung der Pandemie nicht gerecht und führt zu einer weiteren Abkehr von den in allen Lagen erforderlichen Maßnahmen der Einhaltung allgemeingültiger Hygieneregeln (AHA) in der Bevölkerung."

  • Zentrales Anliegen ist es, eine Änderung der Corona-Politik in die Wege zu leiten. Gemeinsam fordern die zehn Akteure "einen Paradigmenwechsel von der Kultur der Verbote und Einschränkungen hin zu einer Kultur des Ermöglichens und der Eigenverantwortung der Menschen im Land."

  • Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Ab sofort werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind.

  • Auch nach Impfung oder überstandener Corona-Infektion ist ein negativer Antigentest notwendig.

  • Die Idee einer nachhaltigen Ausrichtung von Betrieben und Einrichtungen ist immer mehr auf dem Vormarsch. Die Sächsische Landesärztekammer hat diese Ausrichtung schon sehr lange im Fokus. In diesem Jahr werden weitere Weichen in Richtung Nachhaltigkeit gestellt.

  • Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen Branchenstandard für ärztliche Praxen sowie für medizinische Versorgungszentren entwickelt.

  • Gem. § 7 Abs. 3 SächsCoronaSchVO darf der Zutritt von Besuchern in Pflegeeinrichtungen erst gewährt werden, wenn ein negativer Antigentest auf das SARS-CoV-2 vorliegt. Unter den Besucherbegriff fallen laut Sächsischem Sozialministerium alle diejenigen, die nicht „Beschäftigte“ einer stationären Pflegeeinrichtung sind. Insoweit wird der „Besucherbegriff“ weit ausgelegt mit der Folge, dass auch Ärzte als „Besucher“ anzusehen sind.

  • In seiner Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.