Die Broschüre „Informationen zu HIV für die medizinische Praxis“ informiert medizinisches Personal über den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu HIV und AIDS.
Dr. med. Thomas Grünewald, Leiter der Klinik für Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum Chemnitz sowie Leiter der Sächsischen Impfkommission (SIKO), informiert über die verfügbaren Impfstoffe, über die Impfung selbst und die Nebenwirkungen.
Mit Jahresbeginn ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.
Versorgung in Krankenhäusern und Start der Impfungen mit Engagement gesichert: Präsident der Sächsischen Landesärztekammer dankt den sächsischen Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik
Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt. Die Ärztin soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde.
Die zahlreichen Anfragen zur Coronaimpfung führen derzeit dazu, dass sowohl die Nummer 116 117 als auch die 112 überlastet sind. Daher bitten wir Sie, auf folgende Kanäle auszuweichen:
Die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesärztekammer ist vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir einen Krisenstab eingerichtet. Dringende Anliegen dazu können Sie uns per E-Mail zusenden:
Mitteilung des Sozialministeriums: Die Gesundheitsämter müssen nach Bekanntwerden eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses unverzüglich mit den Betreffenden Kontakt aufnehmen, um über die notwendigen Isolationsmaßnahmen zu informieren und die engeren Kontaktpersonen für weitere Maßnahmen (Quarantäne) zu erreichen. Dafür benötigen sie unbedingt die Kontaktdaten wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie das genaue Abstrichdatum.
Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Reihenfolge der voraussichtlich am 27. Dezember beginnenden Impfungen festgelegt.
Mit dem Vergleich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem von der jüdischen Bevölkerung zu tragenden gelben Judensterns zur Vorbereitung und Erleichterung ihrer Vernichtung, wird diese Repression des NS-Regimes verharmlost.
Für Behandlungen und Testungen auf das Corona-Virus sind die geänderten Öffnungszeiten der Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sowie Corona-Testpraxen zu beachten.
Die neue Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung liefert Ärzten jetzt wichtige Antworten für die tägliche Praxis.
Die Landesdirektion Sachsen hat heute eine Allgemeinverfügung nach dem Arbeitszeitgesetz erlassen, um Ausnahmen von Arbeitszeitregelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam, etwa für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Standorte der Impfzentren:
Unternehmen in Sachsen werden bei der Unterbringung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern aus beiden Nachbarländern erneut unterstützt. Voraussetzung: das Unternehmen ist in einem der Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur im Freistaat tätig.
Ein Arzt hat seine Tätigkeit an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, den Infektionsschutz und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in der Praxis umzusetzen. Außerdem sollte in der Arztpraxis politische Neutralität gewahrt werden.
Gemeinsamer Appell von St. Joseph-Stift, Diakonissenkrankenhaus, Universitätsklinikum und Städtischem Klinikum Dresden: Nur mit verantwortungsvollem Miteinander lässt sich Pandemie bremsen.
Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern geeinigt.