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Pressemitteilungen

  • Das BMG hat die neue „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Diese soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute, am 25. November 2020, die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt.

  • Aufgrund einer technischen Störung können wir seit 11.00 Uhr keine E-Mails empfangen oder versenden.

  • 80 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.

  • Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen, immer größer werdenden Anforderungen an die Gesundheitsämter bittet Sachsens Gesundheitsministerin Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand um deren Mithilfe.

  • "Da die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bis zu 14 Tage nachläuft, müssen wir bereits jetzt die Strategien anpassen“, fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck

  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und Sächsische Landesärztekammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen auf deren besondere Bedeutung bei der medizinischen Versorgung in der Corona-Pandemie hingewiesen.

  • In seiner Rede zur 63. Kammerversammlung fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die Reaktivierung der Notmaßnahmen aus der ersten Welle.

  • Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, ist gestern Abend positiv auf COVID19 getestet worden und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die morgige 63. Tagung der Kammerversammlung findet wie geplant online statt.

  • Die Sächsische Landesärztekammer hat aktuell die inhaltlichen Vorgaben an ein wirksames ärztliches Attest zusammengefasst. Um zum Beispiel eine sachgerechte Entscheidung über die Befreiung von der sog. Maskenpflicht aus medizinischen Gründen zu ermöglichen, muss das ärztliche Attest gewissen Mindestanforderungen genügen

  • Das RKI hat die Testkriterien für die SARS-CoV-2 Diagnostik für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 angepasst. Die angepassten Testkriterien beziehen sich nur auf die Testung von symptomatischen Personen.

  • Präsident Bodendieck: „Wir müssen das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen“

  • Neue Fachärzte für Sachsen

    Thema: Über Uns

    Zahlreiche junge Ärzte haben wieder eine Facharztprüfung an der Sächsischen Landesärztekammer abgelegt und sich damit auf ein Gebiet für ihre berufliche Zukunft erfolgreich spezialisiert.

  • Aufgrund der stark gestiegenen Coronavirus-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen hat die sächsische Staatsregierung bereits heute ihre neue Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese sieht unter anderem eine Maskenpflicht für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen vor.

  • Die im April ausgefallene Mitgliederversammlung wird nun nachgeholt. Interessierte Mitglieder der Kreisärztekammer melden sich bitte an

  • Im sogenannten Familienkompass spielt neben Kategorien wie Wohnen, Verkehr und Kinderbetreuung vor allem auch die medizinische Versorgung eine besondere Rolle.

  • Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.

  • Zur Beratung der Staatsregierung sollen Expertinnen und Experten der Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sowie auch Verantwortliche aus dem Bereich der Krankenversicherung und von Einrichtungen des Landes einbezogen werden.

  • Sächsische Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. empfehlen den sächsischen Krankenhäusern eine rechtzeitige und koordinierte Ausstattung mit elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von Ärzten, welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

  • Beim Betreten der Sächsischen Landesärztekammer gilt ab 15. Oktober 2020 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.