©AdobeStock/ARMMYPICCA
©AdobeStock/ARMMYPICCA

Pressemitteilungen

  • Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.

  • Zur Beratung der Staatsregierung sollen Expertinnen und Experten der Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sowie auch Verantwortliche aus dem Bereich der Krankenversicherung und von Einrichtungen des Landes einbezogen werden.

  • Sächsische Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. empfehlen den sächsischen Krankenhäusern eine rechtzeitige und koordinierte Ausstattung mit elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von Ärzten, welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

  • Beim Betreten der Sächsischen Landesärztekammer gilt ab 15. Oktober 2020 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Im letzten Jahr wurden 28 Anträge auf Lebendspenden bei der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer eingereicht. Diese stabile Zahl, im Vorjahr 30 Anträge, zeigt, wie wichtig diese Art der Organspende für viele Menschen in Sachsen ist.

  • Ärztinnen und Ärzte wissen auf Grund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung um die Gefahren einer Virusinfektion, sie kennen sich in den Schutzmaßnahmen bestens aus und sollten diese in der Praxis konsequent anwenden.

  • Die Bundesärztekammer will Ärzten Informationen an die Hand geben, wie sie telemedizinische Versorgungsangebote sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können.

  • Im Freistaat Sachsen darf nunmehr der Coronavirus-Antikörpertest "AProof" freiverkäuflich, auch über Apotheken, verkauft werden. Das hat das Sozialministerium gestern beschlossen.

  • Das Team der Praxis unter der Leitung des syrischen Arztes M.D. Louay Sheik Alard besteht aus insgesamt acht Ärzten und Schwestern.

  • In diesem Jahr kommt der Grippeschutzimpfung eine besondere Bedeutung zu, denn Grippesymptome und Coronasymptome sind sich sehr ähnlich.

  • Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Ausnahme der Bestimmung in § 4 Absatz 4 Satz 3 genehmigt. Die neue WBO ist online einsehbar.

  • Symposium Organspende 2.0

    Thema: Über Uns

    Ziel des Symposiums ist, dem Fachpersonal die aktuellen rechtlichen Vorgaben nach Änderung des Transplantationsgesetzes im April 2019 und im Januar 2020 und ihre Konsequenzen für den klinischen Alltag zu erläutern.

  • Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske ist in der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen festgelegt. Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann man sich davon befreien lassen.

  • Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - der Verbesserung der Patientenversorgung.

  • Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt.

  • Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Erzieher, Pfleger und Schulsozialarbeiter können sich einmalig und kostenfrei testen lassen.

  • Knapp die Hälfte der im Jahr 2017 geborenen Kinder (49 Prozent) hat in den ersten beiden Lebensjahren alle 13 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen vollständig erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).

  • Für den Ernstfall müssten Reserven für Masken und andere relevante Medizinprodukte angelegt werden. Notwendig seien außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu machen.

  • Seit heute haben Einreisende an den Bundesautobahnen A4 und A17 in Sachsen die Möglichkeit, sich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

  • Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können in die Schulen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.