©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Das RKI hat die Testkriterien für die SARS-CoV-2 Diagnostik für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 angepasst. Die angepassten Testkriterien beziehen sich nur auf die Testung von symptomatischen Personen.

  • Präsident Bodendieck: „Wir müssen das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen“

  • Neue Fachärzte für Sachsen

    Thema: Über Uns

    Zahlreiche junge Ärzte haben wieder eine Facharztprüfung an der Sächsischen Landesärztekammer abgelegt und sich damit auf ein Gebiet für ihre berufliche Zukunft erfolgreich spezialisiert.

  • Aufgrund der stark gestiegenen Coronavirus-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen hat die sächsische Staatsregierung bereits heute ihre neue Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese sieht unter anderem eine Maskenpflicht für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen vor.

  • Die im April ausgefallene Mitgliederversammlung wird nun nachgeholt. Interessierte Mitglieder der Kreisärztekammer melden sich bitte an

  • Im sogenannten Familienkompass spielt neben Kategorien wie Wohnen, Verkehr und Kinderbetreuung vor allem auch die medizinische Versorgung eine besondere Rolle.

  • Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.

  • Zur Beratung der Staatsregierung sollen Expertinnen und Experten der Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sowie auch Verantwortliche aus dem Bereich der Krankenversicherung und von Einrichtungen des Landes einbezogen werden.

  • Sächsische Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. empfehlen den sächsischen Krankenhäusern eine rechtzeitige und koordinierte Ausstattung mit elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von Ärzten, welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

  • Beim Betreten der Sächsischen Landesärztekammer gilt ab 15. Oktober 2020 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Im letzten Jahr wurden 28 Anträge auf Lebendspenden bei der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer eingereicht. Diese stabile Zahl, im Vorjahr 30 Anträge, zeigt, wie wichtig diese Art der Organspende für viele Menschen in Sachsen ist.

  • Ärztinnen und Ärzte wissen auf Grund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung um die Gefahren einer Virusinfektion, sie kennen sich in den Schutzmaßnahmen bestens aus und sollten diese in der Praxis konsequent anwenden.

  • Die Bundesärztekammer will Ärzten Informationen an die Hand geben, wie sie telemedizinische Versorgungsangebote sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können.

  • Im Freistaat Sachsen darf nunmehr der Coronavirus-Antikörpertest "AProof" freiverkäuflich, auch über Apotheken, verkauft werden. Das hat das Sozialministerium gestern beschlossen.

  • Das Team der Praxis unter der Leitung des syrischen Arztes M.D. Louay Sheik Alard besteht aus insgesamt acht Ärzten und Schwestern.

  • In diesem Jahr kommt der Grippeschutzimpfung eine besondere Bedeutung zu, denn Grippesymptome und Coronasymptome sind sich sehr ähnlich.

  • Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Ausnahme der Bestimmung in § 4 Absatz 4 Satz 3 genehmigt. Die neue WBO ist online einsehbar.

  • Symposium Organspende 2.0

    Thema: Über Uns

    Ziel des Symposiums ist, dem Fachpersonal die aktuellen rechtlichen Vorgaben nach Änderung des Transplantationsgesetzes im April 2019 und im Januar 2020 und ihre Konsequenzen für den klinischen Alltag zu erläutern.

  • Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - der Verbesserung der Patientenversorgung.

  • Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske ist in der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen festgelegt. Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann man sich davon befreien lassen.

  • Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt.

  • Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Erzieher, Pfleger und Schulsozialarbeiter können sich einmalig und kostenfrei testen lassen.

  • Knapp die Hälfte der im Jahr 2017 geborenen Kinder (49 Prozent) hat in den ersten beiden Lebensjahren alle 13 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen vollständig erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).

  • Für den Ernstfall müssten Reserven für Masken und andere relevante Medizinprodukte angelegt werden. Notwendig seien außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu machen.

  • Seit heute haben Einreisende an den Bundesautobahnen A4 und A17 in Sachsen die Möglichkeit, sich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

  • Noch bis zum 31. August 2020 können Arbeitgeber von tschechischen und polnischen Berufspendlern nach Sachsen rückwirkend für den Zeitraum vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.

  • Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können in die Schulen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  • Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen, so eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Spahn. Start ist am kommenden Samstag.

  • Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Testcenter für Flugreisende an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle offiziell in Betrieb genommen. Bereits am Wochenende wurden die ersten Tests durchgeführt. Am Flughafen Dresden waren es 500 Testungen, in Leipzig/Halle 600 - davon fielen sechs positiv aus.

  • Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2021 wird der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) Voraussetzung für alle Ärzte, die eAU ausstellen.