Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Erzieher, Pfleger und Schulsozialarbeiter können sich einmalig und kostenfrei testen lassen.
Knapp die Hälfte der im Jahr 2017 geborenen Kinder (49 Prozent) hat in den ersten beiden Lebensjahren alle 13 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen vollständig erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).
Für den Ernstfall müssten Reserven für Masken und andere relevante Medizinprodukte angelegt werden. Notwendig seien außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu machen.
Noch bis zum 31. August 2020 können Arbeitgeber von tschechischen und polnischen Berufspendlern nach Sachsen rückwirkend für den Zeitraum vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.
Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können in die Schulen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen, so eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Spahn. Start ist am kommenden Samstag.
Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Testcenter für Flugreisende an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle offiziell in Betrieb genommen. Bereits am Wochenende wurden die ersten Tests durchgeführt. Am Flughafen Dresden waren es 500 Testungen, in Leipzig/Halle 600 - davon fielen sechs positiv aus.
Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2021 wird der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) Voraussetzung für alle Ärzte, die eAU ausstellen.
Seit 27 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landes-ärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr aktuell vorliegender Bericht für 2019 zeigt leicht ansteigende Zahlen.
Im Jahr 2016 wurde in der Sächsischen Landesärztekammer ein Forschungsprojekt initiiert, welches sich mit der Entwicklung der ärztlichen Selbstverwaltung von den Anfängen bis heute beschäftigt.
Am 16. Juli 2020 findet das erste Web-Symposium für sächsische Ärztinnen und Ärzte zur Corona-Pandemie in Sachsen statt. Durchgeführt wird es von den Universitätsklinika Leipzig und Dresden sowie des Klinikums Chemnitz und der Sächsischen Landesärztekammer.
Bereits zum elften Mal geht das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ am 11. Juli 2020 auf Tour. Zwölf Medizinstudierende und zwei Jungärzte haben dann die Möglichkeit, im Erzgebirgskreis Ärzten in Praxis und Krankenhaus über die Schulter zu schauen und sich über die beruflichen Perspektiven in dieser Region zu informieren.
Eine aktuelle Publikation zeigt erstmals, dass Anwendungsbeobachtungen tatsächlich zu höheren Verschreibungsvolumina der untersuchten Medikamente führen. Deswegen rät die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Kolleginnen und Kollegen von der Teilnahme an AWB ab.
Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen werden mehrere durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) betriebene Praxen für die Testung auf eine Infektion mit dem Corona-Virus geschlossen.
"Alle sich im täglichen Gebrauch als sinnvoll bewährenden digitalen Anwendungen sollten dauerhaft in die haus- und fachärztliche Versorgung eingeführt werden.“
Sachsens Gesundheitsministerium hat ein Stufenkonzept erstellt, auf dessen Basis beim Auftreten eines erhöhten Infektionsgeschehens in Landkreisen und Kreisfreien Städten verschärfende Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Mit einem neuen Fördermaßnahmenpaket will der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen die ambulante medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen verbessern.
Die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer haben auf ihrem 30. Sächsischen Ärztetag am 13. Juni 2020 eine neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet.
Anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärzte die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, eine Prüfquote des MDK von höchstens 5 Prozent dauerhaft festzuschreiben.
Die sächsische Ärzteschaft fordert anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung die Landes- und Bundesregierung auf, Verlauf und Folgen der aktuellen Pandemie kritisch zu prüfen.
Die sächsische Ärzteschaft fordert auf ihrer 62. Kammerversammlung die sächsische Staatsregierung sowie die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte auf, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
81% der sächsischen Ärzte geben eine hohe berufliche Belastung an und haben eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 52 Stunden. Dies ergab eine repräsentative Befragung der Universität Leipzig im Auftrag der Sächsischen Landesärztekammer.
Am 13. Juni 2020 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 30. Sächsischen Ärztetag und zur 62. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Einen Schwerpunkt bildet eine Podiumsdiskussion mit dem sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, über die gesundheitspolitischen Maßnahmen während und nach der Corona-Pandemie.
Der 30. Sächsische Ärztetag / die 62. Tagung der Kammerversammlung findet in diesem Jahr ausschließlich am Samstag, 13. Juni 2020, 9 Uhr bis ca. 17 Uhr, im Gebäude der Sächsischen Ärzteversorgung, Dr.-Külz-Ring 10, 01067 Dresden, statt.
Die strengen Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien wurden weitgehend aufgehoben, deshalb läuft die Förderung für Berufspendler aus Polen und Tschechien zum 31. Mai 2020 aus.
Da es manchmal zu Unklarheiten bei der medizinischen Versorgung von Pflegeheimbewohnern kommt, hat die Sächsische Landesärztekammer eine Kurzinformation zu den zutreffenden Regeln für die ärztliche Versorgung von Heimbewohnern erstellt.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und Sächsische Landesärztekammer haben gemeinsam eine Information zu "Mindeststandard Hygiene in Arztpraxen" erarbeitet.
Immer wieder wird gefragt, ob routinemäßig ein Coronatest vor einer elektiven Krankenhausaufnahme erforderlich ist. Dies entscheidet jedes Krankenhaus selbst, der Test wird im Krankenhaus über ein Zusatzentgelt finanziert.
Die Bundesärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Leitfaden zum Thema Alkoholkonsum entwickelt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie in Deutschland hatte der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, den 123. Deutsche Ärztetag, der vom 19. bis 22. Mai 2020 in Mainz tagen sollte, abzusagen.
Sachsen und Sachsen-Anhalt starten das nächste, langfristig angelegte Projekt gegen den Ärztemangel auf dem Land. Um Studierende schon während ihres Medizinstudiums für eine Tätigkeit außerhalb der Großstädte zu begeistern, haben die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg das Lehrkonzept »MiLaMed« entwickelt.
Die Sächsische Landesärztekammer hat einen COVID-19 Muster-Kurzentlassbrief erarbeitet, der für die behandelnden Hausärzte die wichtigsten weiterführenden Informationen enthält.
Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote werden auch im Freistaat Sachsen immer mehr gelockert. Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist seit dem 18. Mai wieder möglich.
Das Gesetz sieht mehr Tests, umfassendere Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter sowie kein Regress bei Grippeimpfstoffen vor. Pflegekräfte sollen einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.
Dr. med. Uta Katharina Schmidt-Göhrich, Dresden, wurde am 7. Mai 2020 zur neuen Vorsitzenden des Redaktionskollegiums vom Ärzteblatt Sachsen gewählt. Sie löst in dieser Funktion Herrn Prof. Dr. med. habil. Hans-Egbert Schröder ab, der zum 30. April 2020 sein Amt beendet hat.
Wir möchten Sie informieren, dass das sächsische Kabinett am 21. April 2020 eine Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums verabschiedet hat, mit der Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützt werden, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind. Hierzu zählen auch Arztpraxen.
Der G-BA hat rückwirkend zum 20. April 2020 die Verlängerung der Ausnahmeregelung beschlossen, wonach eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann.
Sollten Ärzte in Weiterbildung auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt werden, so ist zu beachten, dass die Weiterbildung in Teilzeit nur anteilig angerechnet werden kann, wenn sie mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (Vollzeit) beträgt.
Die Sächsische Landesärztekammer äußert Unverständnis über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die telefonische Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden nicht zu verlängern.
Bei Ihnen wurde eine CoViD-19-Erkrankung durch Abstrich nachgewiesen. Dies ist zunächst einmal kein Grund zur Sorge. 80% der Erkrankten haben milde Erkältungssymptome wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber und Gliederschmerzen und werden deshalb ambulant betreut.
Die Sächsische Landesärztekammer weist darauf hin, dass die in der Corona-Pandemie auftretenden Verdachtsfälle beim medizinischen Personal der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder Unfallkasse Sachsen zu melden sind.
Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.
Verständlich und kompakt – das neue Informationsblatt von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung steht jetzt kostenlos zum Ausdrucken bereit.
Um Ärzte und medizinisches Personal zu entlasten sowie vor gegenseitiger Infektion zu schützen, werden alle Veranstaltungen und Sitzungen der Landesärztekammer abgesagt.
Im August 2020 endet die aktuelle Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Berufsgericht und am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Sachsen. Zum 1. September 2020 sind damit Neuberufungen von ehrenamtlichen Richtern erforderlich.
In Deutschland sichern rund 400.000 nichtärztliche Angestellte in Praxis und auch zum Teil in Kliniken im Wesentlichen die medizinische Versorgung mit ab. Diese Berufsgruppe wird auf Grund der dualen Ausbildung und seiner Verortung in den kaufmännischen Berufen aktuell leider immer wieder vergessen.