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Pressemitteilungen

  • Gemeinsamer Appell von St. Joseph-Stift, Diakonissenkrankenhaus, Universitätsklinikum und Städtischem Klinikum Dresden: Nur mit verantwortungsvollem Miteinander lässt sich Pandemie bremsen.

  • Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern geeinigt.

  • Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) nach Ablauf der Berufungsperiode 2017 – 2020 neu berufen.

  • Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein.

  • Das BMG hat die neue „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Diese soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute, am 25. November 2020, die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt.

  • Aufgrund einer technischen Störung können wir seit 11.00 Uhr keine E-Mails empfangen oder versenden.

  • 80 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.

  • Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen, immer größer werdenden Anforderungen an die Gesundheitsämter bittet Sachsens Gesundheitsministerin Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand um deren Mithilfe.

  • "Da die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bis zu 14 Tage nachläuft, müssen wir bereits jetzt die Strategien anpassen“, fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck

  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und Sächsische Landesärztekammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen auf deren besondere Bedeutung bei der medizinischen Versorgung in der Corona-Pandemie hingewiesen.

  • In seiner Rede zur 63. Kammerversammlung fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die Reaktivierung der Notmaßnahmen aus der ersten Welle.

  • Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, ist gestern Abend positiv auf COVID19 getestet worden und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die morgige 63. Tagung der Kammerversammlung findet wie geplant online statt.

  • Die Sächsische Landesärztekammer hat aktuell die inhaltlichen Vorgaben an ein wirksames ärztliches Attest zusammengefasst. Um zum Beispiel eine sachgerechte Entscheidung über die Befreiung von der sog. Maskenpflicht aus medizinischen Gründen zu ermöglichen, muss das ärztliche Attest gewissen Mindestanforderungen genügen

  • Das RKI hat die Testkriterien für die SARS-CoV-2 Diagnostik für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 angepasst. Die angepassten Testkriterien beziehen sich nur auf die Testung von symptomatischen Personen.

  • Präsident Bodendieck: „Wir müssen das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen“

  • Neue Fachärzte für Sachsen

    Thema: Über Uns

    Zahlreiche junge Ärzte haben wieder eine Facharztprüfung an der Sächsischen Landesärztekammer abgelegt und sich damit auf ein Gebiet für ihre berufliche Zukunft erfolgreich spezialisiert.

  • Aufgrund der stark gestiegenen Coronavirus-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen hat die sächsische Staatsregierung bereits heute ihre neue Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese sieht unter anderem eine Maskenpflicht für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen vor.

  • Die im April ausgefallene Mitgliederversammlung wird nun nachgeholt. Interessierte Mitglieder der Kreisärztekammer melden sich bitte an

  • Im sogenannten Familienkompass spielt neben Kategorien wie Wohnen, Verkehr und Kinderbetreuung vor allem auch die medizinische Versorgung eine besondere Rolle.

  • Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.

  • Zur Beratung der Staatsregierung sollen Expertinnen und Experten der Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sowie auch Verantwortliche aus dem Bereich der Krankenversicherung und von Einrichtungen des Landes einbezogen werden.

  • Sächsische Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. empfehlen den sächsischen Krankenhäusern eine rechtzeitige und koordinierte Ausstattung mit elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von Ärzten, welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

  • Beim Betreten der Sächsischen Landesärztekammer gilt ab 15. Oktober 2020 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Im letzten Jahr wurden 28 Anträge auf Lebendspenden bei der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer eingereicht. Diese stabile Zahl, im Vorjahr 30 Anträge, zeigt, wie wichtig diese Art der Organspende für viele Menschen in Sachsen ist.

  • Ärztinnen und Ärzte wissen auf Grund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung um die Gefahren einer Virusinfektion, sie kennen sich in den Schutzmaßnahmen bestens aus und sollten diese in der Praxis konsequent anwenden.

  • Die Bundesärztekammer will Ärzten Informationen an die Hand geben, wie sie telemedizinische Versorgungsangebote sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können.

  • Im Freistaat Sachsen darf nunmehr der Coronavirus-Antikörpertest "AProof" freiverkäuflich, auch über Apotheken, verkauft werden. Das hat das Sozialministerium gestern beschlossen.

  • Das Team der Praxis unter der Leitung des syrischen Arztes M.D. Louay Sheik Alard besteht aus insgesamt acht Ärzten und Schwestern.

  • In diesem Jahr kommt der Grippeschutzimpfung eine besondere Bedeutung zu, denn Grippesymptome und Coronasymptome sind sich sehr ähnlich.

  • Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Ausnahme der Bestimmung in § 4 Absatz 4 Satz 3 genehmigt. Die neue WBO ist online einsehbar.

  • Symposium Organspende 2.0

    Thema: Über Uns

    Ziel des Symposiums ist, dem Fachpersonal die aktuellen rechtlichen Vorgaben nach Änderung des Transplantationsgesetzes im April 2019 und im Januar 2020 und ihre Konsequenzen für den klinischen Alltag zu erläutern.

  • Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske ist in der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen festgelegt. Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann man sich davon befreien lassen.

  • Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - der Verbesserung der Patientenversorgung.

  • Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt.

  • Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Erzieher, Pfleger und Schulsozialarbeiter können sich einmalig und kostenfrei testen lassen.

  • Knapp die Hälfte der im Jahr 2017 geborenen Kinder (49 Prozent) hat in den ersten beiden Lebensjahren alle 13 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen vollständig erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).

  • Für den Ernstfall müssten Reserven für Masken und andere relevante Medizinprodukte angelegt werden. Notwendig seien außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu machen.

  • Seit heute haben Einreisende an den Bundesautobahnen A4 und A17 in Sachsen die Möglichkeit, sich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

  • Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können in die Schulen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  • Noch bis zum 31. August 2020 können Arbeitgeber von tschechischen und polnischen Berufspendlern nach Sachsen rückwirkend für den Zeitraum vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.

  • Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen, so eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Spahn. Start ist am kommenden Samstag.

  • Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Testcenter für Flugreisende an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle offiziell in Betrieb genommen. Bereits am Wochenende wurden die ersten Tests durchgeführt. Am Flughafen Dresden waren es 500 Testungen, in Leipzig/Halle 600 - davon fielen sechs positiv aus.

  • Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2021 wird der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) Voraussetzung für alle Ärzte, die eAU ausstellen.

  • Seit 27 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landes-ärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr aktuell vorliegender Bericht für 2019 zeigt leicht ansteigende Zahlen.

  • Atteste zur MNS-Befreiung

    Thema: Über Uns

    Die Ausstellung eines Attestes zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung stellt eine gutachterliche Tätigkeit des Arztes dar.

  • Im Jahr 2016 wurde in der Sächsischen Landesärztekammer ein Forschungsprojekt initiiert, welches sich mit der Entwicklung der ärztlichen Selbstverwaltung von den Anfängen bis heute beschäftigt.

  • Am 16. Juli 2020 findet das erste Web-Symposium für sächsische Ärztinnen und Ärzte zur Corona-Pandemie in Sachsen statt. Durchgeführt wird es von den Universitätsklinika Leipzig und Dresden sowie des Klinikums Chemnitz und der Sächsischen Landesärztekammer.

  • Bereits zum elften Mal geht das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ am 11. Juli 2020 auf Tour. Zwölf Medizinstudierende und zwei Jungärzte haben dann die Möglichkeit, im Erzgebirgskreis Ärzten in Praxis und Krankenhaus über die Schulter zu schauen und sich über die beruflichen Perspektiven in dieser Region zu informieren.

  • Eine aktuelle Publikation zeigt erstmals, dass Anwendungsbeobachtungen tatsächlich zu höheren Verschreibungsvolumina der untersuchten Medikamente führen. Deswegen rät die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Kolleginnen und Kollegen von der Teilnahme an AWB ab.